DE EN
DE EN
DE EN

AGB

Blattwerk Media

Blattwerk Media

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blattwerk Media GmbH (im Folgenden Blattwerk)

§1 Geltungsbereich

Die nach­fol­genden Geschäfts­be­din­gungen gelten für sämt­liche Geschäfts­be­zie­hungen zwischen der Blattwerk Media (im Folgenden Blattwerk) und allen Auftrag­nehmern und Auftrag­gebern. Sie gelten für sämt­liche Aufträge zwischen den Geschäfts­partnern, auch wenn künftige Aufträge ohne ausdrück­liche Bezug­nahme hierauf abge­schlossen werden sollten. Etwaigen Geschäfts­be­din­gungen des Vertrags­partners wird ausdrücklich wider­sprochen. Sollten einzelne der nach­fol­genden Bedin­gungen unwirksam sein oder werden, so ändert dies nichts an der Wirk­samkeit der übrigen Regelungen.

§2 Angebote/Preise

Blatt­werks Angebote sind stets frei­bleibend. Die ange­bo­tenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetz­lichen Mehr­wert­steuer. Die in den Kata­logen und Prospekten ange­bo­tenen Preise betreffen den Zeit­punkt der Herausgabe des jewei­ligen Doku­ments. Preis­än­de­rungen nach dem Zeit­punkt bleiben vorbe­halten. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listen­preisen berechnet. Soweit keine Preis­liste vorliegt, bestimmt Blattwerk die Vergütung nach geord­netem Ermessen. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jewei­ligen gesetz­lichen Umsatz­steuer. Der Auftrag­geber ist an seine Bestellung gebunden. Der Vertrag kommt durch Annahme des Auftrages durch Blattwerk zustande. Blattwerk behält sich vor, den Auftrag wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der tech­ni­schen Form (der Vorlage) oder aus sons­tigen Gründen abzu­lehnen. Ersatz­an­sprüche des Auftrag­gebers für abge­lehnte Aufträge sind ausgeschlossen.

§3 Vertragsumfang

Distri­bution: Blattwerk leistet entspre­chend dem Auftrag und der Bran­chen­üb­lichkeit. Die in der Leis­tungs­be­schreibung fest­ge­legte Beschaf­fenheit legt die Eigen­schaften der Leis­tungen abschließend fest. Für die Erstellung und Verbreitung von Drucken (Malhefte, Malplakate etc.) verwendet Blattwerk eigene Vorlagen oder Vorlagen des Auftrag­gebers. Die jewei­ligen Medien wie z.B. Malhefte oder Plakate werden den entspre­chenden Einrich­tungen, wie im Auftrag geregelt, zum Mitnehmen und/oder Verwenden in den Einrich­tungen an von Blattwerk ausge­wählten Stand­orten direkt oder über Partner ange­boten. Blattwerk bemüht sich, nach bestem Ermessen und unter Berück­sich­tigung konzep­tio­neller Über­le­gungen eine größt­mög­liche Verbreitung zu erreichen. Anspruch auf bestimmte Verteil­standorte hat der Auftrag­geber nicht. Dem Auftrag­geber ist bekannt, dass die Verteil­standorte einem Wechsel unter­liegen können. Gering­fügige Fehler oder Abwei­chungen in der Verteilung/Verbreitung begründen keine Gewähr­leis­tungs­an­sprüche. Soweit nicht abwei­chend vereinbart, bleiben sämt­liche Werbe­träger und gespon­serte Artikel, auch wenn sie die Werbung des Auftrag­gebers tragen, Eigentum von Blattwerk. Nach Ablauf des Kampa­gnen­zeit­raums können nicht verteilte Drucke von Blattwerk vernichtet werden. Die Werbe­träger können in die Doku­men­tation und Online­do­ku­men­tation aller je erschie­nenen Blattwerk-Aktivitäten aufge­nommen werden. In den übrigen Geschäfts­feldern von Blattwerk gelten die Rege­lungen analog. Sofern Blattwerk  nur als Vermittler von Werbe­flächen auftritt, treten an die Stelle der Blattwerk-Belegungspläne die Bele­gungs­pläne der Werbeflächenanbieter.

Anzei­gen­auf­träge: Blattwerk handelt und schließt Verträge im Namen und im Auftrag des jewei­ligen Verlags mit dem Kunden oder der Agentur. Hierbei bezeichnet „Anzei­gen­auftrag“ im Sinne dieser AGB einen Vertrag über die Veröf­fent­li­chung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbe­trei­benden oder sons­tigen Inse­renten in einer Druck­schrift zum Zwecke der Verbreitung. Hierzu zählen auch vergleichbare Werbe­schal­tungen in Zeit­schriften und Maga­zinen wie Beilagen, Beihefter, Ad-Specials etc..
§4 Nutzungsrechte bei vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen

Sofern Blattwerk die Werbe­mittel nicht nach eigenen oder selbst beschafften Vorlagen erstellt, sondern vom Auftrag­geber gelie­ferte Vorlagen verwendet, wird Blattwerk, soweit nichts Gegen­tei­liges vereinbart wurde, das räumlich und zeitlich unbe­grenzte Recht einge­räumt, die Vorlagen für die Erstellung und Verbreitung der Werbung zu verwenden. Dieses Nutzungs­recht schließt insbe­sondere das Recht ein, die Vorlage in jeder Form und Anzahl zu verviel­fäl­tigen, insbe­sondere auch beliebig viele digitale Verviel­fäl­ti­gungs­stücke herzu­stellen, soweit dies für die Onlinen­utzung der Vorlagen erfor­derlich ist; die Vorlagen zu verbreiten, zu verteilen, auszu­stellen, über Online­dienste öffentlich wieder­zu­geben und zum Abruf bereit­zu­halten sowie zum Onlin­eversand bereit­zu­stellen; an den Vorlagen – unter Wahrung der geis­tigen Eigenart des Werkes – solche Verän­de­rungen vorzu­nehmen, die aus tech­ni­schen Gründen geboten oder unter Berück­sich­tigung der Erfor­der­nisse des Marktes wünschenswert sind; hierzu zählt auch das Recht, Vorlagen zu vergrößern und zu verkleinern, an den Vorlagen solche Verän­de­rungen vorzu­nehmen, die für eine Verwendung der Vorlagen erfor­derlich sind; die Vorlagen unein­ge­schränkt für Blattwerk-eigene Werbung sowohl online als auch offline zu verwenden. Der Auftrag­geber erklärt sich damit einver­standen, dass Blattwerk zur Anbringung einer Urhe­ber­be­zeichnung nur insoweit verpflichtet ist, als eine Namens­nennung üblich und tech­nisch möglich ist. Der Auftrag­geber sichert zu, dass er zur Einräumung der vorge­zeich­neten Rechte von dem/den Urheber/n gemäß §§31f. Urhe­ber­gesetz ermächtigt worden ist. Soweit der Urheber selbst Blatt­werks Vertrags­partner ist, räumt dieser Blattwerk die vorge­zeich­neten Rechte ein. Werden durch die Nutzung der Vorlagen Rechte Dritter verletzt und wird Blattwerk deshalb von einem Dritten – gleich aus welchem Rechts­grund – in Anspruch genommen, hält der Auftrag­geber Blattwerk von jeglicher Inan­spruch­nahme unter Einschluss sämt­licher Kosten der Rechts­ver­folgung frei. Für die recht­zeitige und voll­ständige Lieferung geeig­neter Vorlagen ist der Auftrag­geber verantwortlich.

§5 Urheber- und Nutzungsrechte bei von Blattwerk gelieferten Vorlagen

Sofern Blattwerk die Werbung nicht nach vom Auftrag­geber gelie­ferten Vorlagen, sondern nach eigenen oder selbst beschafften Ideen erstellt, gilt Folgendes: Hat Blattwerk die Vorlagen für die Werbe­mittel nicht selbst entworfen, sondern von einem Dritten erworben, versi­chert Blattwerk, zur Nutzung der Vorlagen gemäß §§31f. Urhe­ber­gesetz ermächtigt zu sein. Hat Blattwerk die Vorlagen für die Werbe­mittel selbst entworfen, ist und bleibt Blattwerk ausschließ­licher Inhaber aller Urheber- und Verwer­tungs­rechte. Soweit Blattwerk dem Auftrag­geber Nutzungs­rechte an den von Blattwerk entwor­fenen Vorlagen einräumt, bleiben diese streng auf diesen Auftrag und seine zeit­liche Dauer beschränkt. Jede außerhalb dieses Auftrages liegende Nutzung bedarf der (zu vergü­tenden) Zustimmung von Blattwerk. Vorschläge oder sonstige Anre­gungen des Auftrag­gebers begründen kein Mitur­he­ber­recht. Der Auftrag­geber erwirbt erst mit Zahlung des verein­barten Honorars das Recht, die von Blattwerk entwor­fenen Vorlagen im Rahmen des Auftrages zu benutzen. Die Originale der Entwürfe verbleiben bei Blattwerk.

§6 Entwurf und Gestaltung von Medien

Für Blattwerk besteht Gestal­tungs­freiheit. Der Auftrag­geber erklärt sich damit einver­standen, dass alle Werbe­mittel an geeig­neter Stelle mit dem Blattwerk-Logo und ggf. mit der Blattwerk Impres­sums­zeile versehen werden. Im Rahmen eines zusätzlich erteilten vergü­tungs­pflich­tigen Gestal­tungs­auf­trages wird dem Auftrag­geber ein Entwurf für die Gestaltung, beispiels­weise seiner Umschlag­seite 1 (Probe­um­schlag­seite), vorgelegt. Sofern ihm der Entwurf nicht zusagt, hat er Anspruch auf Erstellung von bis zu zwei weiteren Entwürfen. Sagt auch der dritte Entwurf dem Auftrag­geber nicht zu, kann er vom Auftrag gegen ein einma­liges Abschlags­ho­norar von Euro 1.500,00 zuzüglich Umsatz­steuer zurück­treten. Nutzungs­rechte an den entwi­ckelten Entwürfen stehen dem Auftrag­geber nicht zu. Will der Auftrag­geber nicht vom Vertrag zurück­treten, sondern wünscht er die Erstellung eines vierten Entwurfes, so hat er für den vierten und jeden weiteren Entwurf die entste­henden Kosten zu tragen.

§7 Haftung für Vorlagen, zugelieferte Produkte, Waren und Auslieferung

(1) Texte werden nach bestem Wissen sorg­fältig von Blattwerk gelesen. Hat der Auftrag­geber den ihm vorge­legten Entwurf bezie­hungs­weise die Probe genehmigt und zur Verwendung oder zum Druck frei­ge­geben, über­nimmt er hier­durch die Verant­wortung für die Rich­tigkeit von Bild, Text und Zusam­men­stellung. Eine Haftung von Blattwerk für nach Freigabe fest­ge­stellte Fehler entfällt. Hat der Auftrag­geber eine Vorlage zur Verwendung, insbe­sondere zum Druck, frei­ge­geben und stellt er danach, insbe­sondere nach dem Druck, Text­fehler, Bild­fehler oder Ähnliches fest, so kann er von Blattwerk Korrekturen/Korrekturdruck/Onlinekorrektur nur nach Zahlung der hierfür anfal­lenden Zusatz­kosten verlangen. Die Haftung von Blattwerk ist ausge­schlossen für alle vom Auftrag­geber zuge­lie­ferten Vorlagen, Druck­stücke, Waren­proben und sons­tigen Gegen­ständen und Mate­rialien. Blattwerk haftet nicht für die urheber‑, persönlichkeits‑, wettbewerbs- oder waren­zei­chen­recht­liche Zuläs­sigkeit. Zu den Aufgaben von Blattwerk gehört es auch nicht, den Auftrag­geber auf erkennbare recht­liche Bedenken gegen geplante Werbe­maß­nahmen hinzu­weisen. Dieser Haftungs­aus­schluss gilt unab­hängig davon, ob der Auftrag­geber die Vorlage selbst geliefert hat oder ob Blattwerk sie erstellt oder von einem Dritten beschafft hat. Der Auftrag­geber hält Blattwerk von allen daraus resul­tie­renden Scha­dens­er­satz­an­sprüchen frei. Sofern der Auftrag­geber Vorlagen selbst liefert, über­prüft Blattwerk die Vorlagen im zumut­baren Rahmen auf tech­nische Mängel und weist den Auftrag­geber auf offen­sichtlich nicht einwand­freie Vorlagen hin. Sind etwaige Mängel der vom Auftrag­geber zur Verfügung gestellten Vorlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden bei der Verwendung, insbe­sondere beim Druck­vorgang offenbar, so kann der Auftrag­geber aus Mängeln, wie beispiels­weise unge­nü­gendem Druck, keine Nacherfüllungs- oder Scha­dens­er­satz­an­sprüche ableiten. Gleiches gilt bei der Veröf­fent­li­chung von elek­tro­ni­schen Medien, z.B. auf der oder über die Homepage von Blattwerk. Die Besei­tigung derart verbor­gener Mängel der Vorlage und die anschlie­ßende Wieder­her­stellung der Taug­lichkeit als Vorlage erfolgen auf Kosten des Auftrag­gebers. Auch bei fehler­hafter oder nicht recht­zei­tiger Lieferung vom Auftrag­geber kann dieser gegen Blattwerk keine Nacherfüllungs- oder Scha­dens­er­satz­an­sprüche ableiten. Entstehen Blattwerk oder Dritten durch vom Auftrag­geber zuge­lie­ferte Vorlagen, Druck­stücke, Waren­proben oder sons­tiger Gegen­stände und Mate­rialien Schäden, so hält der Auftrag­geber Blattwerk von allen daraus resul­tie­renden Ansprüchen und Kosten, unter Einschluss der Kosten für die Rechts­ver­folgung, frei.

(2) So­weit Blatt­werk auf­grund des Auf­tra­ges ver­pfli­chtet ist, ei­ne Aus­lie­fe­rung von Produkt­proben und/oder Werbe­medien zu über­neh­men, ga­ran­tiert Blatt­werk die Ver­sen­dung zu 100%, nicht je­doch die Zus­tel­lung/Anlieferung. Mit der Ver­sen­dung von 100% der Produkt­proben und/oder Werbe­medien gilt der Auf­trag als er­füllt. Blatt­werk ist ver­pfli­chtet, aus­schließ­lich zer­ti­fi­zier­te Un­ter­neh­men mit der Zu­stel­lung der Produkt­proben und/oder Werbe­medien zu be­auf­tra­gen (wie z.B. DHL und ähnliche Betriebe) und dem Auf­trag­ge­ber die ord­nungs­ge­mä­ße Ver­sen­dung auf An­for­de­rung nach­zu­wei­sen. Für Schlecht­leis­tung des mit der Zu­stel­lung be­auf­trag­ten Un­ter­neh­mens haf­tet Blatt­werk ge­gen­über dem Auf­trag­ge­ber nicht, Blatt­werk tritt je­doch sämt­li­che der ihr ge­gen das mit der Ver­sen­dung be­auf­trag­te Un­ter­neh­men zu­ste­hen­den An­sprü­che auf Scha­dens­er­satz we­gen Män­geln der Zu­stel­lung an den Auf­trag­ge­ber ab. Der Auf­trag­ge­ber ist be­rech­tigt, die­se An­sprü­che im ei­ge­nen Na­men gel­tend zu ma­chen. Der vor­ste­hen­de Haf­tungs­aus­schluss gilt nicht für grob­fahr­läs­si­ges oder vor­sätz­li­ches Ver­hal­ten von Blatt­werk, sei­nen Mit­ar­bei­tern oder von Drit­ten, de­rer sich Blatt­werk zur Er­fül­lung sei­ner Ver­pflich­tun­gen bedient. 
§8 Rügepflichten
Der Auftrag­geber hat bei Blattwerk in jeder Phase der Auftrags­ab­wicklung auftau­chende Mängel stets unver­züglich schriftlich/faxschriftlich zu rügen. Dies gilt in gestei­gertem Maße bei der Druck-/Verwendungsfreigabe. Nach Durch­führung des Druck­auf­trages erhält der Auftrag­geber Beleg­ex­em­plare zur Prüfung. Er ist verpflichtet, diese unver­züglich auf etwaige Mängel zu über­prüfen und Mängel sofort bei Blattwerk zu rügen. Gleiches gilt für alle sons­tigen Leis­tungen Blatt­werks. Ebenso sind Mängel in der Veröf­fent­li­chung oder Verteilung sofort zu rügen. Alle Rügen und Mittei­lungen sind schriftlich/faxschriftlich zu erheben. Nach­teile durch eine verspätete Mängelrüge gehen zu Lasten des Auftrag­gebers; durch die Rüge muss Blattwerk sofort in die Lage versetzt werden, mögliche Gewähr­leis­tungs­an­sprüche zu prüfen und den Auftrags­ablauf zu korri­gieren. Als Ausschluss­frist gilt zusätzlich: Geht die schrift­liche Rüge später als 2 Wochen nach Erhalt der Beleg­ex­em­plare bezie­hungs­weise 2 Wochen nach Abschluss der Verteilung/Veröffentlichung/Abschluss der Leis­tungen oder Fest­stellung von Fehlern durch den Kunden bei Blattwerk ein, so verliert der Auftrag­geber seine Gewähr­leis­tungs­an­sprüche. Blattwerk ist bei unter­blie­bener Mängelrüge berechtigt, aber nicht verpflichtet, auch mangel­hafte Drucksachen/Waren zu veröf­fent­lichen oder in die Verteilung zu nehmen.
§9 Zahlungs­be­din­gungen
Sämt­liche Rech­nungen von Blattwerk sind sofort nach Rech­nungs­erhalt fällig. Bei Zahlung durch Scheck gilt erst die Gutschrift des Scheck­be­trages auf das Konto von Blattwerk als Zahlung. Gerät ein Auftrag­geber mit der Zahlung in Verzug, so hat er auf die Forderung ab Verzugs­beginn Verzugs­zinsen in gesetz­licher Höhe zu zahlen. Die Geltend­ma­chung eines weiter­ge­henden Verzugs­schadens ist nicht ausge­schlossen. Soweit nicht anders vereinbart, kommt der Auftrag­geber binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung/Fälligkeit in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
§10 Zurückbehaltungsrecht
Der Auftrag­geber kann gegenüber Blattwerk nur mit solchen Gegen­an­sprüchen aufrechnen, die von Blattwerk aner­kannt oder rechts­kräftig fest­ge­stellt sind. Ein Zurück­be­hal­tungs­recht, das nicht auf demselben Vertrags­ver­hältnis beruht, kann der Auftrag­geber nicht ausüben.
§11 Nutzungs-/Eigentumsvorbehalt
Die Über­tragung der in den §§4 und 5 beschrie­benen Nutzungs­rechte erfolgt erst nach voll­stän­diger Bezahlung des hierfür verein­barten Honorars. An gelie­ferten Waren behält sich Blattwerk das Eigentum bis zur endgül­tigen Bezahlung aller Forde­rungen aus der Geschäfts­be­ziehung vor.
§12 Gewährleistung
Mängel­an­sprüche bestehen nicht bei nur uner­heb­licher Abwei­chung von der verein­barten Beschaffenheit/Leistung oder bei nur uner­heb­licher Beein­träch­tigung. Bei berech­tigten Mängel­rügen erfolgt nach Wahl von Blattwerk Mängel­be­sei­tigung oder Neuleistung. Der Auftrag­geber hat Blattwerk die zur Nach­er­füllung nach mäßigem Ermessen erfor­der­liche Zeit und Gele­genheit zu gewähren. Gelingt es Blattwerk nach zwei­ma­liger Nach­er­füllung nicht, ordnungs­gemäß und mangelfrei zu leisten, steht dem Auftrag­geber nach der Setzung einer Nach­frist und der Androhung, dass er nach Frist­ablauf zurück­treten werde, das Recht zu, Rück­gän­gig­ma­chung des Vertrages oder Herab­setzung der Vergütung zu verlangen. Ein Anspruch auf Scha­den­ersatz ist außer bei vorsätz­lichem oder grob fahr­läs­sigem Handeln Blatt­werks oder seiner Erfül­lungs­ge­hilfen ausgeschlossen.
§13 Haftungsbegrenzung
Blattwerk haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahr­läs­sigkeit des Auftrag­nehmers oder eines Vertreters oder Erfül­lungs­ge­hilfen nach den gesetz­lichen Bestim­mungen. Im Übrigen haftet Blattwerk nur nach dem Produkt­haf­tungs­gesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuld­haften Verletzung wesent­licher Vertrags­pflichten. Der Scha­dens­er­satz­an­spruch für die Verletzung wesent­licher Vertrags­pflichten ist auf den vertrags­ty­pi­schen, vorher­seh­baren Schaden begrenzt. Die Haftung von Blattwerk ist auch in Fällen grober Fahr­läs­sigkeit auf den vertrags­ty­pi­schen, vorher­seh­baren Schaden begrenzt, wenn keiner der oben genannten Ausnah­me­fälle vorliegt. Die Haftung für Schäden durch den Liefer­ge­gen­stand an Rechts­gütern des Auftrag­gebers, zum Beispiel Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausge­schlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahr­läs­sigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorste­henden Rege­lungen gelten bei allen Scha­dens­er­satz­for­de­rungen neben der Leistung und Scha­dens­ersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechts­grund, insbe­sondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuld­ver­hältnis oder aus uner­laubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeb­licher Aufwen­dungen. Soweit Blattwerk gleichwohl haftet, ist die Haftung auf den vertrags­ty­pi­schen, vorher­seh­baren Schaden und der Höhe nach auf den doppelten Auftragswert begrenzt; dies gilt nicht bei einer Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ansprüche gegen Blattwerk verjähren in einem Jahr nach Ausführung des Auftrages oder der Ablie­ferung der Ware.
§14 Stornierung/Rücktritt/Kündigung
(1) Der Auf­trag­ge­ber kann bis zu 90 Ta­gen vor ver­trag­li­chem Aus­füh­rungs­da­tum den Auf­trag stor­nie­ren bzw. teil­weise stor­nieren. Er hat in die­sem Fal­le Blatt­werk auf Nach­weis sämt­li­che tat­säch­lich ent­stan­de­ne Ko­sten, so zum Bei­spiel für Druck, Satz, Ent­wür­fe, Konzeption u.s.w. ge­gen Rech­nungs­stel­lung zu er­stat­ten. Er­folgt die Stor­nie­rung oder teil­weise Stor­nierung ei­nes Auf­tra­ges nach dem 90. Tag vor dem ver­ein­bar­ten Aus­füh­rungs­da­tum, so hat der Auf­trag­ge­ber den Anteil des verein­barten Entgelts (Netto-Auftragswert) als Gebühr an Blattwerk zu entrichten, der sich gemäß nach­fol­gender Staf­felung ergibt: bis 60 Tage vor Ausfüh­rungs­datum: 50% bis 30 Tage vor Ausfüh­rungs­datum: 75% bis 14 Tage vor Ausfüh­rungs­datum: 100% Gebühren in Prozent des stor­nierten Netto-Auftragswertes bzw. des stor­nierten Netto-Teilauftragswertes jeweils zzgl. Mehr­wert­steuer Die Stor­nie­rung ei­nes Auf­tra­ges ist aus­schließ­lich schrift­lich un­ter Be­ach­tung der Schrift­form mög­lich, maß­ge­blich für die Be­rech­nung der Stor­nie­rungs­frist ist das Ein­gangs­da­tum der Stor­nie­rung bei Blatt­werk. (2) Blattwerk ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Vertrags­schluss vom Vertrag zurück­zu­treten. Außerdem behält sich Blattwerk die Prüfung aller auf recht­liche Unbe­denk­lichkeit und pädago­gische Verant­wort­barkeit vom Auftrag­geber zuge­lie­ferten Vorlagen, Anzeigen, Beiträge, Produkt- und Waren­proben vor, welche im Rahmen des Auftrages zu veröf­fent­lichen bzw. zu verteilen sind. Sollte die Prüfung pädago­gische Bedenken gegen eine Veröf­fent­li­chung und Verteilung in Kinder­gärten, Schulen oder sons­tiger Netz­werke ergeben, so ist Blattwerk berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis bzw. Vorliegen aller zu prüfenden Auftrags­be­stand­teile und ‑inhalte vom Auftrag zurück­zu­treten. Dem Auftrag­geber stehen für diese Fälle keine Anspräche gegen Blattwerk, egal aus welchem Rechts­grund, zu. Die Erklärung des Rück­tritts durch Blattwerk hat schriftlich an den Auftrag­geber zu erfolgen. (3) Sonder­kün­di­gungs­recht für Standard-Aktionen: Blattwerk ist berechtigt, insbe­sondere für Standard-Aktionen, bei denen mehrere Auftrag­geber im Rahmen eines gemein­samen Projektes zeit­gleich abge­wi­ckelt werden, bis 7 Tage vor dem Ausfüh­rungs­datum vom Auftrag zurück zu treten, sofern Blattwerk bis zu diesem Zeit­punkt von keine ausrei­chende Anzahl an Auftrag­gebern zur Verfügung steht, um Kosten­de­ckung zu erzielen. Dem Auftrag­geber stehen für diesen Fall keine Ansprüche gegen Blattwerk, egal aus welchem Rechts­grund, zu. Die Erklärung der Sonder­kün­digung durch Blattwerk hat schriftlich an den Auftrag­geber zu erfolgen. 
§15 Gerichtsstand
Erfül­lungsort ist Reck­ling­hausen, der Sitz von Blattwerk. Der Gerichts­stand ist stets Reck­ling­hausen, wobei Blattwerk den Auftrag­geber auch an dem für seinen Sitz zustän­digen Gerichts­stand verklagen kann.

Aurora’s Weihnachtsbäckerei

Aurora ist eine Qualitätsmarke für hochwertige Mehle und Backmischungen. Blattwerk Media wurde beauftragt, mit einer geeigneten Kampagne Bekanntheit und Sympathie der Marke bei Kindern im Kindergartenalter und ihren Eltern zu steigern.

Kinder lieben es, zu backen. Die heimische „Weihnachtsbäckerei“ ist sowohl in Familien als auch im Kindergarten fester Programmpunkt in der Adventszeit.

Mit der Konzeption einer „Mitmach-Backaktion“ der Marke „Aurora mit dem Sonnenstern“ machten wir die Produkte und die Kompetenz der Marke zum Star des gemeinsamen Backens im Kindergarten. Über ein pädagogisch wertvolles Malheft mit Tipps zum Backen zu Hause sollten zudem die Eltern erreicht werden. Als kindgerechte Identifikationsfigur der Aktion diente der von uns entwickelte „Benni der Bäckerjunge“.

Zur Auswertung wurde ein detaillierter Fragebogen mit Gewinnspiel an die Kindergartenleitung entwickelt und die Einrichtungen wurden gebeten, Fotos, Basteleien oder gemalte Bildern der Aktion einzusenden.

Zum 1. Advent wurden 1.000 Kindergärten aus dem bundesweiten Sponsoring-Pool von Blattwerk Media mit hochwertigen Weihnachts-Backpaketen beliefert. Jede Geschenkbox enthielt:

  • 1 persönliches Anschreiben/Fragebogen an die Kita-Leitung
  • 2 Kinder-Backbücher
  • 4 kg Mehl verschiedener Sorten
  • 1 kg normaler Zucker
  • 2 kg Puderzucker
  • Speisefarbe, bunte Streusel und Kuchenglasur
  • Malhefte für alle Kinder

Bis zum Einsendeschluss nahmen 44,3% der belieferten Kindergärten mit der Rücksendung ihrer Fragebögen am Gewinnspiel teil. Außerdem bedankten sich die meisten Kindergärten mit der Zusendung von gemalten Bildern, Fotoalben von der Backaktion, u.v.a.m.

Neben den Gewinnern der Hauptpreise erhielten alle Teilnehmer ein Überraschungs­paket mit Backzutaten und Backutensilien von Aurora.

Die Auswertung der Befragung ergab eine sensationell gute Global­zufriedenheit. 99,8% der Antworten waren „sehr zufrieden“ oder „zufrieden“.  98,4% aller Kindergärten würden diese Aktion gerne wiederholen und die Kampagne wurde von Aurora insgesamt als großartiger Erfolg gewertet.

Zudem wurde die Zufriedenheit mit den Paket­bestand­teilen, den Lern­themen rund um Korn, Mehl und Backen sowie Fragen zur Marken­bekanntheit von Aurora und seinen Produkten erhoben.  

Panini Stickeralben Dinosaurier

Kinder lieben Sammelalben. Panini entwickelt als größter Anbieter – neben Fußball- und Sportsammelheften – auch immer wieder Hefte und Sammelaufkleber für Kinder, die ein spezielles Thema behandeln. Für ein Heft und die Stickeredition über Dinosaurier wurde Blattwerk Media mit der Entwicklung einer reichweitenstarken und zielgenauen Samplingkampagne beauftragt.

Freizeitparks sind Publikumsmagneten für Familien mit Kindern und viele von ihnen widmen sich dem Thema Dinosaurier, einige haben sich sogar als Dino-Parks ganz auf die Präsentation der Urzeitwesen fokussiert. Blattwerk-Media gelang es, sechs der wichtigsten Parks mit Saurier-Themen zur Teilnahme an einer Samplingaktion zu gewinnen, in deren Rahmen 10.000 Sammelalben und 21.000 Stickertüten als „Startersets“ kostenlos an die kleinen Besucher verteilt wurden.

Im Vorfeld wurden die Parks individuell nach ihrem Interesse an der Aktion und nach den Möglichkeiten der Umsetzung befragt. Für jeden der sechs teilnehmenden Parks wurde individuell vereinbart, wann welche Mengen von Heften und Stickern angeliefert werden, wo und von wem die Samples verteilt werden sollten. Da einige Parks über geringe Lademöglichkeiten verfügten, wurden mehrere Anlieferungstermine vereinbart.

In der Regel wurden die Stickerhefte im Eingangs- und Shopbereich der Parks von den Parkmitarbeitern an die Kinder verschenkt. Die Aktion wurde in jedem Park fotografisch und durch Befragung der Mitarbeiter dokumentiert und ausgewertet.

Die Aktion wurde von allen teilnehmenden Parks ausschließlich positiv bewertet. Die Mitarbeiter berichteten, dass ihnen die Hefte förmlich aus den Händen gerissen und die ersten Sticker sofort vor Ort begeistert eingeklebt wurden. Auch in vielen Fotos und O-Tönen der abschließenden Dokumentation zeigt sich, dass die Aktion rundum begeistert aufgenommen wurde.

Panini Trading Cards

Der Sammelkarten-Anbieter Panini legt zu größeren Sportereignissen Tradingcards auf, die von Kindern und Jugendlichen mit Begeisterung gesammelt und getauscht werden. Um eine Edition der Adrenalin XL Tradingcards in der Zielgruppe der fußballaffinen Kinder und Jugendlichen zu promoten, wurde Blattwerk Media mit einer Samplingkampagne an Fußballvereine beauftragt.

Blattwerk Media entwickelte ein ansprechend gestaltetes Mailing, das zusammen mit einem Set von 32 Tüten mit Tradingcards zum Versand an Fußballvereine in ganz Deutschland versandt werden konnte. Im Mailing wurden die Empfänger (Vorstände und Jugendtrainer) aufgefordert, die Kartensets an interessierte Kinder und Jugendliche im Verein zu verteilen. Um die Aufmerksamkeit und Verteilbereitschaft zu erhöhen, organisierte Blattwerk Media ein begleitendes Gewinnspiel, bei dem Vereine für bis zu 30 ihrer jungen Mitglieder einen kompletten Trainingstag mit der "Fußballfabrik" von Ingo Anderbrügge gewinnen konnten – im Wert von 2.000 €.

Blattwerk recherchierte die Adressen von 18.500 Fußballvereinen mit Kinder- und Jugendabteilungen in ganz Deutschland, gestaltete und produzierte das fußballaffine Mailing und organisierte den Gewinn mit dem Anbieter "Fußballfabrik" als erlebnisreichen Trainingstag. Der Versand des Mailings der Tradingcardsamples erfolgte kostengünstig über das Produkt "Dialogpost" der Deutschen Post.

Schon die rege Teilnahme am Gewinnspiel belegte die Aufmerksamkeit und das große Interesse der Empfänger. Überdies erreichten uns viele Danksagungen und positive Rückmeldungen der Vereine, von denen viele gezielt um weitere Tradingcard-Pakete baten, um alle Kinder und Jugendlichen im Verein bedenken zu können. Alle Nachbestellungen wurden erfüllt und boten Panini eine weitere Möglichkeit des positiven Kontakts zu dieser wichtigen Zielgruppe.

Ernsting’s family Startersets

Unter anderem mit seinem breiten Sortiment an Kinderbekleidung wendet sich der Einzelhändler Ernsting's family schwerpunktmäßig an die Zielgruppe der Familien mit kleinen Kindern. Um die Eröffnung neuer Filialen aufmerksamkeitsstark zu bewerben, wurde Blattwerk Media Mit der Entwicklung einer Kampagne beauftragt, die begleitend zur Neueröffnung an Kindergärten im jeweiligen Einzugsgebiet durchgeführt werden kann.

Als langfristig und nach Bedarf einsetzbares zentrales Werbemittel entwickelte Blattwerk Media hochwertige und pädagogisch wertvolle Ernsting's family Malhefte für Kinder im KiTa-Alter. Neben unterhaltsamen Lern- und Malaufgaben enthielt jedes Heft auch einen Gutschein für eine hochwertige Frühstücksbox, die von Eltern und Kindern in der nächstgelegenen Filiale von Ernsting's family abgeholt werden konnte. Auf diesem Wege sollten die Familien animiert werden, die neue Filiale und das Sortiment zwanglos und ohne Kaufverpflichtung kennen zu lernen.

Im Verlauf von 2 Jahren wurde die Aktion begleitend zu 90 Filialeröffnungen an insgesamt 1.800 im jeweiligen Einzugsgebiet gelegenen KiTas durchgeführt. Neben den Malheften für die Kinder erhielten die KiTas auch Topolino-Memories, ein Türplakat, eine Großpackungen "Ernsting's family Luftballons" als Dankeschön fürs Mitmachen sowie aktuelle Angebotsflyer von Ernsting's family zur Auslage im Infobereich der Eltern.

Ernsting's family erfreute sich pro Filialeröffnung über durchschnittlich 200 Familien, die mit dem Gutschein eine Frühstücksbox abholten und sich im neuen Laden umsahen: eine Responsequote von 15%, die vergleichbare Werte von Gutscheinaktionen über Medien oder Briefkastenwerbung um ein Vielfaches übertraf. 

ABC der Kinderfüße

Seit vielen Jahrzehnten ist die Marke elefanten ein führender Hersteller von Kinder­schuhen. Dabei sind die große Kompetenz und das Engagement der Marke für gesunde Kinderfüße ein Allein­stellungs­merkmal. Diese Kompetenz und die Marken­bekanntheit bei Pädagogen, Eltern und Kindern sollten mit der Entwicklung von lehrreichem und unterhalt­samen pädagogischen Material für eine Kampagne in Kinder­gärten gestärkt und nachhaltig unter­mauert werden.

Zentrales Element der Kampagne war der langlebige 24-seitige Ring-Ordner „Das ABC der Kinderfüße“ mit altersgerecht und pädagogisch aufbereiteten Vorlagen zu Themen rund um den gesunden Kinderfuß.

Die Erzieher/innen erhielten darin vielfältige spielerische Anregun­gen zur Nutzung im KiTa-Lernalltag. Neben praxisnahen Inhalten aus den Bereichen „Der kleine Kinderfuß“, „Kinderfüße in Bewegung“ und „Rund um den Schuh“ wurde auch ein Lern­plakat zum Schleifebinden für den Aushang in der Kita entwickelt.

Neben Plakat und Ordner fanden sich weitere dauerhaft nutzbare Gegenstände, wie ein Holzschuh zum Schleife üben oder Fußmess­­schalen in der Geschenk­box. elefanten-Magazine und Info­material für die Eltern rundeten das Paket ab.

Ein detaillierter Fragebogen mit Gewinn­spiel erhob die Erfahrungen und Zufrie­denheit der KiTa-Leitung mit der Aktion.  Darüber hinaus wurden die Einrich­tungen gebeten, mit Fotos und Kollagen die „kreativen Kinderfüße“ in Aktion festzuhalten und einzusenden.

Die Kampagne wurde an 1.000 KiTas aus dem bundesweiten Sponsoring-Pool von Blattwerk Media durchgeführt. Das Geschenkpaket enthielt für jede Einrichtung:

Persönliches Anschreiben/Fragebogen an die KiTa-Leitung

1 Kindergarten-Ordner „Das ABC der Kinderfüße“

1 Holzschuh zum Schleifebinden

3 Bewegungs-CDs

3 Fußmessschalen

65 elefanten-Magazine

65 Sortimentsflyer

65 Innovationsflyer

Bis zum Einsendeschluss nahmen 24,2% der belieferten Kitas mit der Rücksendung ihrer Fragebögen am Gewinnspiel teil. Darüber hinaus wurden viele schöne Bilder und Kollagen von „kreativen Kinderfüßen“ als Dankeschön eingesendet.

94,1% aller antwortenden KiTas waren sehr zufrieden bis zufrieden. 75% der Kitas wünschen sich eine Erweiterung des Kita-Ordners und würden sich über ein weiteres Geschenkpaket von Deichmann’s „elefanten“ sehr freuen.

Ein voller Erfolg für die Marke, die mit den weiteren detaillierten Auswertungen und Meinungen zur Aktion viele wertvolle Hinweise für das künftige Marketing erhielt

LEGO Bausteine
zum Sprachenlernen

LEGO – mit den Marken LEGO und DUPLO – gehört zu den elementaren Spielzeugen jeder Kindheit in Deutschland und legt damit einen hohen Maßstab an Qualität und pädagogischen Wert beim Erwerb von motorischen und anderen Fähigkeiten an. Seit vielen Jahren macht sich LEGO für Kinder stark und hat sich die spielerische Förderung der kindlichen Entwicklung zum Ziel gesetzt. Da mit steigender Anzahl an Kindergartenkindern mit Migrationshintergrund in Deutschland auch der Bedarf an Sprachförderung wächst, wurde Blattwerk Media beauftragt, eine pädagogisch fundierte Sampling-Kampagne speziell für Kinder mit Migrationshintergrund in KiTas zu konzipieren.

Für Kinder mit Migrationshintergrund steht in der KiTa das Thema Spracherwerb im Mittelpunkt – gerade weil in den Familien häufig nur die Muttersprache gesprochen wird und die Kinder nur bedingt mit der deutschen Sprache aufwachsen. Blattwerk Media entwickelte in Zusammenarbeit mit pädagogischen Fachkräften und KiTa-Leitungen ein spielerisches Sprachenlernbuch „Bausteine zum Sprachenlernen“, in dem erste Wörter und Wendungen – illustriert durch DUPLO Figuren – in deutsch und den häufigsten Muttersprachen – erklärt werden. Es dient als Hilfestellung für Eltern und als Anregungen zum gemeinsamen Erzählen und Sprachenlernen und unterstützt damit die Integration und verbessert die Ausgangssituation in der Grundschule. 

Parallel zur Produktion des Buches „Bausteine zum Sprachenlernen“ wurden im Blattwerk Media-Sponsoringpool 1.000 KiTas identifiziert, in denen der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund mindestens 20% oder mehr beträgt. Das Buch wurde so konzipiert, dass es sowohl in der KiTa aber besonders auch zuhause von Eltern und Kindern gemeinsam genutzt werden kann, um erste Worte in deutsch zu erlernen und in der Muttersprache zu festigen. Eine willkommene Hilfestellung für Pädagogen und Eltern. Zusammen mit den Büchern für jedes Kind wurde jedem KiTa-Geschenkpaket ein LEGO Zahlenlernspiel für den Einsatz in der KiTa beigefügt. Außerdem enthielt es Fragebögen für die KiTa-Leitung sowie für die Eltern.

Die anschießende Befragung der KiTas ergab eine überwältigend positive Resonanz, die sich nicht nur in den Ergebnissen der strukturierten Befragung, sondern auch in aktiven Danksagungen vieler KiTas zeigte. Die anvisierte Zielgruppe wurde genauestens erreicht – der durchschnittliche Migrationsanteil in den teilnehmenden KiTas lag bei über 50%. Die Auswertung der KiTa-Fragebögen ergab wichtige Erkenntnisse zum Einsatz für LEGO. Die Rücksendung der Elternfragebögen wurde mit einer kostenlosen DUPLO Figur belohnt, was zu einer Responsequote von über 25% führte und LEGO auch hier wichtige Erkenntnisse lieferte, die selbstverständlich dem Kunden vorbehalten bleiben.

Aurora’s Bennie, der Bäckerjunge

Kinder backen gern und bilden dabei auch früh Kenntnisse und Vorlieben bezüglich der dabei benötigten Zutaten aus. Im Vorfeld einer Samplingkampagne anlässlich der Weihnachtsbäckerei in KiTas wurde Blattwerk von der Marke Aurora beauftragt, einen geeigneten Weg zu entwickeln, die Marke und ihre Qualitäten kindgerecht zu kommunizieren.

Neben dem Sampling mit Mehlen und Backzutaten für die Weihnachtsbäckerei in KiTas entwickelte Blattwerk Media die Sympathiefigur „Bennie, der Bäckerjunge“ als zentrales Element einer kindgerechten Kommunikation, die Kinder und Eltern gleichermaßen anspricht und künftig in vielen Kommunikationskanälen zum Einsatz kommen kann.

In einem spielerischen Rezept- und Malheft, das jedes Kind zur Samplingaktion der Weihnachtsbäckerei erhielt, erklärt „Bennie, der Bäckerjunge“ in kindgerechter Art vieles über Mehl, das Backen, das Kleckern, Kneten und Naschen, macht Rezeptvorschläge, regt zum Backen in der Familie an und lädt zum Ausmalen der Bilder ein.

Mit „Bennie, der Bäckerjunge“ wurde ein sympathischer und kindgerechter Markenbotschafter entwickelt, der die Weihnachtsbäckerei mit Aurora durch spielerische und kreative Momente bereichert und den Aurora auch für künftige Aktionen in der Zielgruppe von Kindern und Familien vielfältig einsetzen kann. Durch seinen fortgesetzten Einsatz verleiht er der Marke Aurora eine besondere Kompetenz für Familien und Kinderthemen.

Hochland Käse-
Sampling gekühlt

Die Käserei Hochland bietet ein breites Sortiment von Schnittkäse, darunter auch viele Sorten, die sich besonderes an die Zielgruppe der Kinder wenden. Mit einem Sampling verschiedener Sorten unter Einhaltung der Kühlkette in 750 Kindergärten und einer begleitenden Media-Kampagne, sollten Bekanntheit und Sympathie von Hochland gesteigert und Informationen zum Produkterlebnis und Geschmack erhoben werden.

Schon das pure Verteilen von kostenlosen Käsepaketen an 750 Kindergärten stellte eine logistische Herausforderung dar, denn es war sicherzustellen, dass bei Produktion, Verpackung, Versand und Annahme die Kühlkette durchgehend einge­hal­ten wurde und die teilneh­menden KiTas ausreichende Kühl­mög­lichkeiten besaßen. Um die Beschäftigung der Kinder und Eltern mit der Marke Hochland anzuregen, konzipierte Blattwerk Media zudem ein Malheft mit Themen rund um den Bauernhof und die Käseproduktion, sowie Postkarten, die von den Kindern mit nach Hause genommen wurden.

Außerdem wurde eine Fragebogen an die KiTa-Leitungen mit Abfrage von Globalzufriedenheit, Resonanz und Reaktion von Kindern sowie Eltern, Bekanntheitsgrad „Bauernhof“, Verbrauch weiterer leicht verderblicher Lebensmittel, Anregungen, Lob und Kritik. entwickelt.

In einer Vorabfrage wurden im Blattwerk Media Sponsoringpool 750 KiTas identifiziert, die Interesse an der Aktion hatten und über die nötigen Kühl­ein­richtungen verfügten. Vor der Anlieferung der Käse­produkte wurden alle nötigen Versand­bestandteile, inklusive Thermo­behältern und Kühlakkus, beim Versand­dienstleister angeliefert und vorbereitet. Nach der Anlieferung der Käse­produkte konnten die konfektio­nierten Pakete unter Einhaltung der Kühl­kette innerhalb 24 Stunden an alle KiTas ausgeliefert werden.

In der abschließenden Befragung äußerten sich 98% der teilnehmenden KiTas mit der Samplingaktion zufrieden, 61% sogar äußerst zufrieden. Die einzelnen Bestandteile (Käsesorten, Malhefte, Postkarten) wurden mit Schulnoten zwischen 1 und 2 bewertet. Außerdem ergab die Befragung viele wertvolle Hinweise zum Lebensmittelverbrauch in der KiTa-Verpflegung. Aus den Kommentaren wurde auch ersichtlich: Viele Kinder baten anschließend ihre Eltern, den probierten Käse zu kaufen und Eltern erkundigten sich bei der KiTa-Leitung nach Einkaufsquellen.

Meyer Menü
Vereinsmailing

Unter dem Slogan „Meyer liefert lecker“ hat sich das Unternehmen Meyer Menü auf das Catering von Festen und Großveranstaltungen mit gesunden, frisch gekochten Speisen spezialisiert. Blattwerk Media wurde beauftragt, die Zielgruppe der Sportvereine mit Kinder- und Jugendmannschaften als neue Kundengruppe zu erschließen.

In einer vorangehenden Befragung von Sportvereinen identifizierte Blattwerk Media die in vielen Vereinen zur Ferienzeit stattfindenden Sportcamps für Kinder und Jugendmannschaften als idealen Anlass, Meyer Menü als Essenslieferant für das tägliche Mittagessen anzubieten. Gemeinsam mit dem Caterer wurden bezahlbare und kindgerechte Menüvorschläge und gestaffelte Paketangebote entwickelt, die entweder nur das Essen oder zusätzlich auch die Lieferung von Besteck und Geschirr zum günstigen Festpreis enthielten.

Im Vorfeld der Aktion wurden Mailings an Vereine entwickelt und nach einer ausgiebigen Adressrecherche an die zuständigen Personen im Verein versandt. Hierbei wurde das belieferbare Einzugsgebiet berücksichtigt. Mit Verweis auf die kommenden Jugendcamps wurde das Angebot frisch gekochter Mittagsverpflegung zu günstigen Preisen in sportaffiner Gestaltung und Sprache an die entsprechenden Sportvereine versandt.

Im Aktionszeitraum bestellten viele Sportvereine das Angebot von Meyer Menüfür Jugendcamps und Ferienfreizeiten. Dabei wurden vom Personal des Caterers sehr zur Freude aller Kinder, Jugendlichen und Trainer frisch gekochte Mittagessen ausgegeben. Die Resonanz auf die kindgerechten Mahlzeiten war einhellig positiv. Die Bekanntheit und Sympathie für Meyer Menü in der Zielgruppe konnte erheblich gesteigert werden. Viele Vereine äußersten sich sehr zufrieden und kündigten bereits die Buchung des Service für künftige Veranstaltungen an.

Edding's
kleine Malschule

Begleitend zur Produkteinführung und TV-Kampagne der neuen Kindermarke von edding, den FUNTASTICS, war eine Sampling-Kampagne in der Zielgruppe der Grundschüler von 6 bis 7 Jahren und ihren Eltern zu entwickeln. Außerdem sollten Lehrer durch nützliche Medien für die Marke gewonnen und animiert werden, die FUNTASTICS im Unterricht einzusetzen.

In Anlehnung an den Lehrplan Kunst für die 1. und 2. Klasse der Grundschule konzipierte Blattwerk Media das DIN A5 Schulheft „Die kleine Malschule“ mit den 6 Kernthemen Farben, Formen, Gefühle, Ausmalen, Künstler und Fantasie. Die einzelnen Kapitel und Aufgaben wurden in Kooperation mit Kunstlehrern der Sekundarstufe 1 entwickelt. Jedes Schulkind sollte neben mindestens einem edding FUNTASTICS Fasermaler auch ein Heft „Die kleine Malschule“ erhalten. Abgerundet wurde das Lernkonzept mit einem dazugehörigen DIN A1 Lehrplakat für den Klassenraum sowie Urkunden für alle Schüler, die nach erfolgreichem Abschlusquiz vom Lehrer überreicht wurden.

„Die kleine Malschule“ konnte außerdem als Give-Away am PoS bei Handelsaktionen dienen.

Unterteilt in 2 Flights – parallel zur TV-Schaltung und in der Vorweihnachtszeit – wurden insgesamt 1.700 Grundschulen mit 4.250 ersten Klassen aus dem Sponsoring-Pool von Blattwerk Media erreicht.

Begleitet von einem persönlichen Anschreiben an die Schulleitung wurden die Geschenkpakete mit Materialien für alle Erstklässler versendet. In jedem Klassenpakt befanden sich:

  • 25 Hefte „Die kleine Malschule“
  • 25 Urkunden
  • 1 Lehrplakat
  • 2 Stiftesets edding FUNTASTICS mit je 12 Stiften
  • 1 Lehreranschreiben mit Fragebogen und Klassengewinnspiel

Jedem Klassenset lag ein Aktionsfragebogen bei, in dem die Zufriedenheit, Bekanntheit, Resonanz der Eltern, der Lehrer und der Kinder erhoben wurden.

99% der 333 antwortenden Schulen waren mit der Aktion „äußerst zufrieden“ oder „sehr zufrieden“. 92,8% bewerteten „Die kleine Malschule“ als „sehr gut“ bis „gut“. Mit den detaillierten Auswertungen zur Zufriedenheit und Resonanz von Eltern, Lehrern und Kindern erhielt der Kunde edding wertvolle und detaillierte Daten für künftige Kampagnen und Produktentwicklungen.

Die Kampagne wurde noch im selben Jahr auf Belgien adaptiert und auch in Deutschland fortgesetzt.

Tage
Stunden
Minuten

Neugierig?
Bald ist es soweit und das Spiel startet hier!

Meyer Menü
Vereinsmailing

Previous slide
Next slide

Hochland Käse-Sampling gekühlt

Previous slide
Next slide

Aurora’s Bennie, der Bäckerjunge

Previous slide
Next slide

LEGO Bausteine
zum Sprachenlernen

Previous slide
Next slide

ABC der Kinderfüße

Previous slide
Next slide

Ernsting’s family Startersets

Panini Trading Cards

Previous slide
Next slide

Panini Stickeralben Dinosaurier

Previous slide
Next slide

Edding’s
kleine Malschule

Previous slide
Next slide

Aurora’s Weihnachtsbäckerei

Previous slide
Next slide