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Datenschutz

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Datenschutzerklärung

Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unter­nehmen. Daten­schutz hat einen besonders hohen Stel­lenwert für die Geschäfts­leitung der Blattwerk Media GmbH. Eine Nutzung der Inter­net­seiten der Blattwerk Media GmbH ist grund­sätzlich ohne jede Angabe perso­nen­be­zo­gener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unter­nehmens über unsere Inter­net­seite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten erfor­derlich werden. Ist die Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten erfor­derlich und besteht für eine solche Verar­beitung keine gesetz­liche Grundlage, holen wir generell eine Einwil­ligung der betrof­fenen Person ein.

Die Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten, beispiels­weise des Namens, der Anschrift, E‑Mail-Adresse oder Tele­fon­nummer einer betrof­fenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Über­ein­stimmung mit den für die Blattwerk Media GmbH geltenden landes­spe­zi­fi­schen Daten­schutz­be­stim­mungen. Mittels dieser Daten­schutz­er­klärung möchte unser Unter­nehmen die Öffent­lichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erho­benen, genutzten und verar­bei­teten perso­nen­be­zo­genen Daten infor­mieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Daten­schutz­er­klärung über die ihnen zuste­henden Rechte aufgeklärt.

Die Blattwerk Media GmbH hat als für die Verar­beitung Verant­wort­licher zahl­reiche tech­nische und orga­ni­sa­to­rische Maßnahmen umge­setzt, um einen möglichst lücken­losen Schutz der über diese Inter­net­seite verar­bei­teten perso­nen­be­zo­genen Daten sicher­zu­stellen. Dennoch können Inter­net­ba­sierte Daten­über­tra­gungen grund­sätzlich Sicher­heits­lücken aufweisen, sodass ein abso­luter Schutz nicht gewähr­leistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betrof­fenen Person frei, perso­nen­be­zogene Daten auch auf alter­na­tiven Wegen, beispiels­weise tele­fo­nisch, an uns zu übermitteln.

 
1. Begriffsbestimmungen

Die Daten­schutz­er­klärung der Blattwerk Media GmbH beruht auf den Begriff­lich­keiten, die durch den Euro­päi­schen Richtlinien- und Verord­nungs­geber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Daten­schutz­er­klärung soll sowohl für die Öffent­lichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäfts­partner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewähr­leisten, möchten wir vorab die verwen­deten Begriff­lich­keiten erläutern.Wir verwenden in dieser Daten­schutz­er­klärung unter anderem die folgenden Begriffe:

a) perso­nen­be­zogene Daten
Perso­nen­be­zogene Daten sind alle Infor­ma­tionen, die sich auf eine iden­ti­fi­zierte oder iden­ti­fi­zierbare natür­liche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als iden­ti­fi­zierbar wird eine natür­liche Person ange­sehen, die direkt oder indirekt, insbe­sondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kenn­nummer, zu Stand­ort­daten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren beson­deren Merk­malen, die Ausdruck der physi­schen, physio­lo­gi­schen, gene­ti­schen, psychi­schen, wirt­schaft­lichen, kultu­rellen oder sozialen Iden­tität dieser natür­lichen Person sind, iden­ti­fi­ziert werden kann.

b) betroffene Person
Betroffene Person ist jede iden­ti­fi­zierte oder iden­ti­fi­zierbare natür­liche Person, deren perso­nen­be­zogene Daten von dem für die Verar­beitung Verant­wort­lichen verar­beitet werden.

c) Verar­beitung
Verar­beitung ist jeder mit oder ohne Hilfe auto­ma­ti­sierter Verfahren ausge­führte Vorgang oder jede solche Vorgangs­reihe im Zusam­menhang mit perso­nen­be­zo­genen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Orga­ni­sation, das Ordnen, die Spei­cherung, die Anpassung oder Verän­derung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offen­legung durch Über­mittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereit­stellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

d) Einschränkung der Verar­beitung
Einschränkung der Verar­beitung ist die Markierung gespei­cherter perso­nen­be­zo­gener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verar­beitung einzuschränken.

e) Profiling
Profiling ist jede Art der auto­ma­ti­sierten Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten, die darin besteht, dass diese perso­nen­be­zo­genen Daten verwendet werden, um bestimmte persön­liche Aspekte, die sich auf eine natür­liche Person beziehen, zu bewerten, insbe­sondere, um Aspekte bezüglich Arbeits­leistung, wirt­schaft­licher Lage, Gesundheit, persön­licher Vorlieben, Inter­essen, Zuver­läs­sigkeit, Verhalten, Aufent­haltsort oder Orts­wechsel dieser natür­lichen Person zu analy­sieren oder vorherzusagen.

f) Pseud­ony­mi­sierung
Pseud­ony­mi­sierung ist die Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten in einer Weise, auf welche die perso­nen­be­zo­genen Daten ohne Hinzu­ziehung zusätz­licher Infor­ma­tionen nicht mehr einer spezi­fi­schen betrof­fenen Person zuge­ordnet werden können, sofern diese zusätz­lichen Infor­ma­tionen gesondert aufbe­wahrt werden und tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maßnahmen unter­liegen, die gewähr­leisten, dass die perso­nen­be­zo­genen Daten nicht einer iden­ti­fi­zierten oder iden­ti­fi­zier­baren natür­lichen Person zuge­wiesen werden.

g) Verant­wort­licher oder für die Verar­beitung Verant­wort­licher
Verant­wort­licher oder für die Verar­beitung Verant­wort­licher ist die natür­liche oder juris­tische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verar­beitung von perso­nen­be­zo­genen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verar­beitung durch das Unions­recht oder das Recht der Mitglied­staaten vorge­geben, so kann der Verant­wort­liche bezie­hungs­weise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unions­recht oder dem Recht der Mitglied­staaten vorge­sehen werden.

h) Auftrags­ver­ar­beiter
Auftrags­ver­ar­beiter ist eine natür­liche oder juris­tische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die perso­nen­be­zogene Daten im Auftrag des Verant­wort­lichen verarbeitet.

i) Empfänger
Empfänger ist eine natür­liche oder juris­tische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der perso­nen­be­zogene Daten offen­gelegt werden, unab­hängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Unter­su­chungs­auf­trags nach dem Unions­recht oder dem Recht der Mitglied­staaten mögli­cher­weise perso­nen­be­zogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

j) Dritter
Dritter ist eine natür­liche oder juris­tische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betrof­fenen Person, dem Verant­wort­lichen, dem Auftrags­ver­ar­beiter und den Personen, die unter der unmit­tel­baren Verant­wortung des Verant­wort­lichen oder des Auftrags­ver­ar­beiters befugt sind, die perso­nen­be­zo­genen Daten zu verarbeiten.

k) Einwil­ligung
Einwil­ligung ist jede von der betrof­fenen Person frei­willig für den bestimmten Fall in infor­mierter Weise und unmiss­ver­ständlich abge­gebene Willens­be­kundung in Form einer Erklärung oder einer sons­tigen eindeu­tigen bestä­ti­genden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verar­beitung der sie betref­fenden perso­nen­be­zo­genen Daten einver­standen ist.

2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verant­wort­licher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sons­tiger in den Mitglied­staaten der Euro­päi­schen Union geltenden Daten­schutz­ge­setze und anderer Bestim­mungen mit daten­schutz­recht­lichem Charakter ist die:

Blattwerk Media GmbH
Kaiserwall 19
45657 Reck­ling­hausen
Germany
Fon: +49 2361.40786–10
Fax: +49 2361.40786–11

Geschäfts­führer:
Wolfgang Scheder
Steu­er­nummer 340/5948/5722
Amts­ge­richt Reck­ling­hausen HRB 9313

3. Cookies

Die Inter­net­seiten der Blattwerk Media GmbH verwenden Cookies. Cookies sind Text­da­teien, welche über einen Inter­net­browser auf einem Compu­ter­system abgelegt und gespei­chert werden.Zahlreiche Inter­net­seiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine soge­nannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichen­folge, durch welche Inter­net­seiten und Server dem konkreten Inter­net­browser zuge­ordnet werden können, in dem das Cookie gespei­chert wurde. Dies ermög­licht es den besuchten Inter­net­seiten und Servern, den indi­vi­du­ellen Browser der betrof­fenen Person von anderen Inter­net­browsern, die andere Cookies enthalten, zu unter­scheiden. Ein bestimmter Inter­net­browser kann über die eindeutige Cookie-ID wieder­erkannt und iden­ti­fi­ziert werden.Durch den Einsatz von Cookies kann die Blattwerk Media GmbH den Nutzern dieser Inter­net­seite nutzer­freund­li­chere Services bereit­stellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.Mittels eines Cookies können die Infor­ma­tionen und Angebote auf unserer Inter­net­seite im Sinne des Benutzers opti­miert werden. Cookies ermög­lichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Inter­net­seite wieder­zu­er­kennen. Zweck dieser Wieder­erkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Inter­net­seite zu erleichtern. Der Benutzer einer Inter­net­seite, die Cookies verwendet, muss beispiels­weise nicht bei jedem Besuch der Inter­net­seite erneut seine Zugangs­daten eingeben, weil dies von der Inter­net­seite und dem auf dem Compu­ter­system des Benutzers abge­legten Cookie über­nommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Waren­korbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtu­ellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie.Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Inter­net­seite jederzeit mittels einer entspre­chenden Einstellung des genutzten Inter­net­browsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft wider­sprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Inter­net­browser oder andere Soft­ware­pro­gramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Inter­net­browsern möglich. Deak­ti­viert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Inter­net­browser, sind unter Umständen nicht alle Funk­tionen unserer Inter­net­seite voll­um­fänglich nutzbar.

4. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Die Inter­net­seite der Blattwerk Media GmbH erfasst mit jedem Aufruf der Inter­net­seite durch eine betroffene Person oder ein auto­ma­ti­siertes System eine Reihe von allge­meinen Daten und Infor­ma­tionen. Diese allge­meinen Daten und Infor­ma­tionen werden in den Logfiles des Servers gespei­chert. Erfasst werden können die (1) verwen­deten Brow­ser­typen und Versionen, (2) das vom zugrei­fenden System verwendete Betriebs­system, (3) die Inter­net­seite, von welcher ein zugrei­fendes System auf unsere Inter­net­seite gelangt (soge­nannte Referrer), (4) die Unter­web­seiten, welche über ein zugrei­fendes System auf unserer Inter­net­seite ange­steuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Inter­net­seite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugrei­fenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Infor­ma­tionen, die der Gefah­ren­abwehr im Falle von Angriffen auf unsere infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Systeme dienen.Bei der Nutzung dieser allge­meinen Daten und Infor­ma­tionen zieht die Blattwerk Media OHG keine Rück­schlüsse auf die betroffene Person. Diese Infor­ma­tionen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Inter­net­seite korrekt auszu­liefern, (2) die Inhalte unserer Inter­net­seite sowie die Werbung für diese zu opti­mieren, (3) die dauer­hafte Funk­ti­ons­fä­higkeit unserer infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gi­schen Systeme und der Technik unserer Inter­net­seite zu gewähr­leisten sowie (4) um Straf­ver­fol­gungs­be­hörden im Falle eines Cyber­an­griffes die zur Straf­ver­folgung notwen­digen Infor­ma­tionen bereit­zu­stellen. Diese anonym erho­benen Daten und Infor­ma­tionen werden durch die Blattwerk Media OHG daher einer­seits statis­tisch und ferner mit dem Ziel ausge­wertet, den Daten­schutz und die Daten­si­cherheit in unserem Unter­nehmen zu erhöhen, um letztlich ein opti­males Schutz­niveau für die von uns verar­bei­teten perso­nen­be­zo­genen Daten sicher­zu­stellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person ange­ge­benen perso­nen­be­zo­genen Daten gespeichert.

5. Registrierung auf unserer Internetseite

Die betroffene Person hat die Möglichkeit, sich auf der Inter­net­seite des für die Verar­beitung Verant­wort­lichen unter Angabe von perso­nen­be­zo­genen Daten zu regis­trieren. Welche perso­nen­be­zo­genen Daten dabei an den für die Verar­beitung Verant­wort­lichen über­mittelt werden, ergibt sich aus der jewei­ligen Einga­be­maske, die für die Regis­trierung verwendet wird. Die von der betrof­fenen Person einge­ge­benen perso­nen­be­zo­genen Daten werden ausschließlich für die interne Verwendung bei dem für die Verar­beitung Verant­wort­lichen und für eigene Zwecke erhoben und gespei­chert. Der für die Verar­beitung Verant­wort­liche kann die Weitergabe an einen oder mehrere Auftrags­ver­ar­beiter, beispiels­weise einen Paket­dienst­leister, veran­lassen, der die perso­nen­be­zo­genen Daten eben­falls ausschließlich für eine interne Verwendung, die dem für die Verar­beitung Verant­wort­lichen zuzu­rechnen ist, nutzt. Durch eine Regis­trierung auf der Inter­net­seite des für die Verar­beitung Verant­wort­lichen wird ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betrof­fenen Person vergebene IP-Adresse, das Datum sowie die Uhrzeit der Regis­trierung gespei­chert. Die Spei­cherung dieser Daten erfolgt vor dem Hinter­grund, dass nur so der Miss­brauch unserer Dienste verhindert werden kann, und diese Daten im Bedarfsfall ermög­lichen, begangene Straf­taten aufzu­klären. Insofern ist die Spei­cherung dieser Daten zur Absi­cherung des für die Verar­beitung Verant­wort­lichen erfor­derlich. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grund­sätzlich nicht, sofern keine gesetz­liche Pflicht zur Weitergabe besteht oder die Weitergabe der Straf­ver­folgung dient. Die Regis­trierung der betrof­fenen Person unter frei­wil­liger Angabe perso­nen­be­zo­gener Daten dient dem für die Verar­beitung Verant­wort­lichen dazu, der betrof­fenen Person Inhalte oder Leis­tungen anzu­bieten, die aufgrund der Natur der Sache nur regis­trierten Benutzern ange­boten werden können. Regis­trierten Personen steht die Möglichkeit frei, die bei der Regis­trierung ange­ge­benen perso­nen­be­zo­genen Daten jederzeit abzu­ändern oder voll­ständig aus dem Daten­be­stand des für die Verar­beitung Verant­wort­lichen löschen zu lassen. Der für die Verar­beitung Verant­wort­liche erteilt jeder betrof­fenen Person jederzeit auf Anfrage Auskunft darüber, welche perso­nen­be­zo­genen Daten über die betroffene Person gespei­chert sind. Ferner berichtigt oder löscht der für die Verar­beitung Verant­wort­liche perso­nen­be­zogene Daten auf Wunsch oder Hinweis der betrof­fenen Person, soweit dem keine gesetz­lichen Aufbe­wah­rungs­pflichten entge­gen­stehen. Die Gesamtheit der Mitar­beiter des für die Verar­beitung Verant­wort­lichen stehen der betrof­fenen Person in diesem Zusam­menhang als Ansprech­partner zur Verfügung.

6. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite

Die Inter­net­seite der Blattwerk Media GmbH enthält aufgrund von gesetz­lichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elek­tro­nische Kontakt­auf­nahme zu unserem Unter­nehmen sowie eine unmit­telbare Kommu­ni­kation mit uns ermög­lichen, was eben­falls eine allge­meine Adresse der soge­nannten elek­tro­ni­schen Post (E‑Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E‑Mail oder über ein Kontakt­for­mular den Kontakt mit dem für die Verar­beitung Verant­wort­lichen aufnimmt, werden die von der betrof­fenen Person über­mit­telten perso­nen­be­zo­genen Daten auto­ma­tisch gespei­chert. Solche auf frei­wil­liger Basis von einer betrof­fenen Person an den für die Verar­beitung Verant­wort­lichen über­mit­telten perso­nen­be­zo­genen Daten werden für Zwecke der Bear­beitung oder der Kontakt­auf­nahme zur betrof­fenen Person gespei­chert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser perso­nen­be­zo­genen Daten an Dritte.

7. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verar­beitung Verant­wort­liche verar­beitet und spei­chert perso­nen­be­zogene Daten der betrof­fenen Person nur für den Zeitraum, der zur Errei­chung des Spei­che­rungs­zwecks erfor­derlich ist oder sofern dies durch den Euro­päi­schen Richtlinien- und Verord­nungs­geber oder einen anderen Gesetz­geber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verar­beitung Verant­wort­liche unter­liegt, vorge­sehen wurde.Entfällt der Spei­che­rungs­zweck oder läuft eine vom Euro­päi­schen Richtlinien- und Verord­nungs­geber oder einem anderen zustän­digen Gesetz­geber vorge­schriebene Spei­cher­frist ab, werden die perso­nen­be­zo­genen Daten routi­ne­mäßig und entspre­chend den gesetz­lichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

8. Rechte der betroffenen Person

a) Recht auf Bestä­tigung
Jede betroffene Person hat das vom Euro­päi­schen Richtlinien- und Verord­nungs­geber einge­räumte Recht, von dem für die Verar­beitung Verant­wort­lichen eine Bestä­tigung darüber zu verlangen, ob sie betref­fende perso­nen­be­zogene Daten verar­beitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestä­ti­gungs­recht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitar­beiter des für die Verar­beitung Verant­wort­lichen wenden.

b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten betroffene Person hat das vom Euro­päi­schen Richtlinien- und Verord­nungs­geber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verar­beitung Verant­wort­lichen unent­gelt­liche Auskunft über die zu seiner Person gespei­cherten perso­nen­be­zo­genen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Euro­päische Richtlinien- und Verord­nungs­geber der betrof­fenen Person Auskunft über folgende Infor­ma­tionen zugestanden:

  • die Verar­bei­tungs­zwecke
  • die Kate­gorien perso­nen­be­zo­gener Daten, die verar­beitet werden
  • die Empfänger oder Kate­gorien von Empfängern, gegenüber denen die perso­nen­be­zo­genen Daten offen­gelegt worden sind oder noch offen­gelegt werden, insbe­sondere bei Empfängern in Dritt­ländern oder bei inter­na­tio­nalen Organisationen
  • falls möglich die geplante Dauer, für die die perso­nen­be­zo­genen Daten gespei­chert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Fest­legung dieser Dauer
  • das Bestehen eines Rechts auf Berich­tigung oder Löschung der sie betref­fenden perso­nen­be­zo­genen Daten oder auf Einschränkung der Verar­beitung durch den Verant­wort­lichen oder eines Wider­spruchs­rechts gegen diese Verarbeitung
  • das Bestehen eines Beschwer­de­rechts bei einer Aufsichtsbehörde
  • wenn die perso­nen­be­zo­genen Daten nicht bei der betrof­fenen Person erhoben werden: Alle verfüg­baren Infor­ma­tionen über die Herkunft der Daten
  • das Bestehen einer auto­ma­ti­sierten Entschei­dungs­findung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und – zumindest in diesen Fällen – aussa­ge­kräftige Infor­ma­tionen über die invol­vierte Logik sowie die Trag­weite und die ange­strebten Auswir­kungen einer derar­tigen Verar­beitung für die betroffene Person

Ferner steht der betrof­fenen Person ein Auskunfts­recht darüber zu, ob perso­nen­be­zogene Daten an ein Drittland oder an eine inter­na­tionale Orga­ni­sation über­mittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betrof­fenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeig­neten Garantien im Zusam­menhang mit der Über­mittlung zu erhalten. Möchte eine betroffene Person dieses Auskunfts­recht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitar­beiter des für die Verar­beitung Verant­wort­lichen wenden.

c) Recht auf Berich­tigung
Jede von der Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten betroffene Person hat das vom Euro­päi­schen Richtlinien- und Verord­nungs­geber gewährte Recht, die unver­züg­liche Berich­tigung sie betref­fender unrich­tiger perso­nen­be­zo­gener Daten zu verlangen. Ferner steht der betrof­fenen Person das Recht zu, unter Berück­sich­tigung der Zwecke der Verar­beitung, die Vervoll­stän­digung unvoll­stän­diger perso­nen­be­zo­gener Daten — auch mittels einer ergän­zenden Erklärung — zu verlangen.Möchte eine betroffene Person dieses Berich­ti­gungs­recht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitar­beiter des für die Verar­beitung Verant­wort­lichen wenden.

d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten betroffene Person hat das vom Euro­päi­schen Richtlinien- und Verord­nungs­geber gewährte Recht, von dem Verant­wort­lichen zu verlangen, dass die sie betref­fenden perso­nen­be­zo­genen Daten unver­züglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verar­beitung nicht erfor­derlich ist:

  • Die perso­nen­be­zo­genen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verar­beitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
  • Die betroffene Person widerruft ihre Einwil­ligung, auf die sich die Verar­beitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­stabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer ander­wei­tigen Rechts­grundlage für die Verarbeitung.
  • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Wider­spruch gegen die Verar­beitung ein, und es liegen keine vorran­gigen berech­tigten Gründe für die Verar­beitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Wider­spruch gegen die Verar­beitung ein.
  • Die perso­nen­be­zo­genen Daten wurden unrecht­mäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der perso­nen­be­zo­genen Daten ist zur Erfüllung einer recht­lichen Verpflichtung nach dem Unions­recht oder dem Recht der Mitglied­staaten erfor­derlich, dem der Verant­wort­liche unterliegt.
  • Die perso­nen­be­zo­genen Daten wurden in Bezug auf ange­botene Dienste der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von perso­nen­be­zo­genen Daten, die bei der Blattwerk Media GmbH gespei­chert sind, veran­lassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitar­beiter des für die Verar­beitung Verant­wort­lichen wenden. Der Mitar­beiter der Blattwerk Media GmbH wird veran­lassen, dass dem Lösch­ver­langen unver­züglich nach­ge­kommen wird.Wurden die perso­nen­be­zo­genen Daten von der Blattwerk Media GmbH öffentlich gemacht und ist unser Unter­nehmen als Verant­wort­licher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der perso­nen­be­zo­genen Daten verpflichtet, so trifft die Blattwerk Media GmbH unter Berück­sich­tigung der verfüg­baren Tech­no­logie und der Imple­men­tie­rungs­kosten ange­messene Maßnahmen, auch tech­ni­scher Art, um andere für die Daten­ver­ar­beitung Verant­wort­liche, welche die veröf­fent­lichten perso­nen­be­zo­genen Daten verar­beiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Daten­ver­ar­beitung Verant­wort­lichen die Löschung sämt­licher Links zu diesen perso­nen­be­zo­genen Daten oder von Kopien oder Repli­ka­tionen dieser perso­nen­be­zo­genen Daten verlangt hat, soweit die Verar­beitung nicht erfor­derlich ist. Der Mitar­beiter der Blattwerk Media GmbH wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

e) Recht auf Einschränkung der Verar­beitung
Jede von der Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten betroffene Person hat das vom Euro­päi­schen Richtlinien- und Verord­nungs­geber gewährte Recht, von dem Verant­wort­lichen die Einschränkung der Verar­beitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraus­set­zungen gegeben ist:

  • Die Rich­tigkeit der perso­nen­be­zo­genen Daten wird von der betrof­fenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verant­wort­lichen ermög­licht, die Rich­tigkeit der perso­nen­be­zo­genen Daten zu überprüfen.
  • Die Verar­beitung ist unrecht­mäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der perso­nen­be­zo­genen Daten ab und verlangt statt­dessen die Einschränkung der Nutzung der perso­nen­be­zo­genen Daten.
  • Der Verant­wort­liche benötigt die perso­nen­be­zo­genen Daten für die Zwecke der Verar­beitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltend­ma­chung, Ausübung oder Vertei­digung von Rechtsansprüchen.
  • Die betroffene Person hat Wider­spruch gegen die Verar­beitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berech­tigten Gründe des Verant­wort­lichen gegenüber denen der betrof­fenen Person überwiegen.

Sofern eine der oben genannten Voraus­set­zungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von perso­nen­be­zo­genen Daten, die bei der Blattwerk Media GmbH gespei­chert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitar­beiter des für die Verar­beitung Verant­wort­lichen wenden. Der Mitar­beiter der Blattwerk Media GmbH wird die Einschränkung der Verar­beitung veranlassen.

f) Recht auf Daten­über­trag­barkeit
Jede von der Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten betroffene Person hat das vom Euro­päi­schen Richtlinien- und Verord­nungs­geber gewährte Recht, die sie betref­fenden perso­nen­be­zo­genen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verant­wort­lichen bereit­ge­stellt wurden, in einem struk­tu­rierten, gängigen und maschi­nen­les­baren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verant­wort­lichen ohne Behin­derung durch den Verant­wort­lichen, dem die perso­nen­be­zo­genen Daten bereit­ge­stellt wurden, zu über­mitteln, sofern die Verar­beitung auf der Einwil­ligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­stabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe b DS-GVO beruht und die Verar­beitung mithilfe auto­ma­ti­sierter Verfahren erfolgt, sofern die Verar­beitung nicht für die Wahr­nehmung einer Aufgabe erfor­derlich ist, die im öffent­lichen Interesse liegt oder in Ausübung öffent­licher Gewalt erfolgt, welche dem Verant­wort­lichen über­tragen wurde.Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Daten­über­trag­barkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die perso­nen­be­zo­genen Daten direkt von einem Verant­wort­lichen an einen anderen Verant­wort­lichen über­mittelt werden, soweit dies tech­nisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Frei­heiten anderer Personen beein­trächtigt werden.Zur Geltend­ma­chung des Rechts auf Daten­über­trag­barkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitar­beiter der Blattwerk Media GmbH wenden.

g) Recht auf Wider­spruch
Jede von der Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten betroffene Person hat das vom Euro­päi­schen Richtlinien- und Verord­nungs­geber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer beson­deren Situation ergeben, jederzeit gegen die Verar­beitung sie betref­fender perso­nen­be­zo­gener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buch­staben e oder f DS-GVO erfolgt, Wider­spruch einzu­legen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestim­mungen gestütztes Profiling. Die Blattwerk Media GmbH verar­beitet die perso­nen­be­zo­genen Daten im Falle des Wider­spruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwin­gende schutz­würdige Gründe für die Verar­beitung nach­weisen, die den Inter­essen, Rechten und Frei­heiten der betrof­fenen Person über­wiegen, oder die Verar­beitung dient der Geltend­ma­chung, Ausübung oder Vertei­digung von Rechtsansprüchen.Verarbeitet die Blattwerk Media GmbH perso­nen­be­zogene Daten, um Direkt­werbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Wider­spruch gegen die Verar­beitung der perso­nen­be­zo­genen Daten zum Zwecke derar­tiger Werbung einzu­legen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direkt­werbung in Verbindung steht. Wider­spricht die betroffene Person gegenüber der Blattwerk Media GmbH der Verar­beitung für Zwecke der Direkt­werbung, so wird die Blattwerk Media GmbH die perso­nen­be­zo­genen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer beson­deren Situation ergeben, gegen die sie betref­fende Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten, die bei der Blattwerk Media GmbH zu wissen­schaft­lichen oder histo­ri­schen Forschungs­zwecken oder zu statis­ti­schen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Wider­spruch einzu­legen, es sei denn, eine solche Verar­beitung ist zur Erfüllung einer im öffent­lichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.Zur Ausübung des Rechts auf Wider­spruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitar­beiter der Blattwerk Media GmbH oder einen anderen Mitar­beiter wenden. Der betrof­fenen Person steht es ferner frei, im Zusam­menhang mit der Nutzung von Diensten der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft, unge­achtet der Richt­linie 2002/58/EG, ihr Wider­spruchs­recht mittels auto­ma­ti­sierter Verfahren auszuüben, bei denen tech­nische Spezi­fi­ka­tionen verwendet werden.

h) Auto­ma­ti­sierte Entschei­dungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten betroffene Person hat das vom Euro­päi­schen Richtlinien- und Verord­nungs­geber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer auto­ma­ti­sierten Verar­beitung – einschließlich Profiling – beru­henden Entscheidung unter­worfen zu werden, die ihr gegenüber recht­liche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beein­trächtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betrof­fenen Person und dem Verant­wort­lichen erfor­derlich ist, oder (2) aufgrund von Rechts­vor­schriften der Union oder der Mitglied­staaten, denen der Verant­wort­liche unter­liegt, zulässig ist und diese Rechts­vor­schriften ange­messene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Frei­heiten sowie der berech­tigten Inter­essen der betrof­fenen Person enthalten oder (3) mit ausdrück­licher Einwil­ligung der betrof­fenen Person erfolgt.Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betrof­fenen Person und dem Verant­wort­lichen erfor­derlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrück­licher Einwil­ligung der betrof­fenen Person, trifft die Blattwerk Media GmbH ange­messene Maßnahmen, um die Rechte und Frei­heiten sowie die berech­tigten Inter­essen der betrof­fenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verant­wort­lichen, auf Darlegung des eigenen Stand­punkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf auto­ma­ti­sierte Entschei­dungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitar­beiter des für die Verar­beitung Verant­wort­lichen wenden.

i) Recht auf Widerruf einer daten­schutz­recht­lichen Einwil­ligung
Jede von der Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten betroffene Person hat das vom Euro­päi­schen Richtlinien- und Verord­nungs­geber gewährte Recht, eine Einwil­ligung zur Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten jederzeit zu widerrufen.Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwil­ligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitar­beiter des für die Verar­beitung Verant­wort­lichen wenden.

9. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren

Der für die Verar­beitung Verant­wort­liche erhebt und verar­beitet die perso­nen­be­zo­genen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewer­bungs­ver­fahrens. Die Verar­beitung kann auch auf elek­tro­ni­schem Wege erfolgen. Dies ist insbe­sondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entspre­chende Bewer­bungs­un­ter­lagen auf dem elek­tro­ni­schen Wege, beispiels­weise per E‑Mail oder über ein auf der Inter­net­seite befind­liches Webfor­mular, an den für die Verar­beitung Verant­wort­lichen über­mittelt. Schließt der für die Verar­beitung Verant­wort­liche einen Anstel­lungs­vertrag mit einem Bewerber, werden die über­mit­telten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisses unter Beachtung der gesetz­lichen Vorschriften gespei­chert. Wird von dem für die Verar­beitung Verant­wort­lichen kein Anstel­lungs­vertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewer­bungs­un­ter­lagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absa­ge­ent­scheidung auto­ma­tisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sons­tigen berech­tigten Inter­essen des für die Verar­beitung Verant­wort­lichen entge­gen­stehen. Sons­tiges berech­tigtes Interesse in diesem Sinne ist beispiels­weise eine Beweis­pflicht in einem Verfahren nach dem Allge­meinen Gleich­be­hand­lungs­gesetz (AGG).

10. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Matomo (mit Anonymisierungsfunktion)

Wir benutzen Matomo (ehemals Piwik) zur Webanalyse, ein Dienst der Inno­Craft Ltd., 150 Willis St, 6011 Wellington, New Zealand, NZBN 6106769, („Matomo“) mittels Cookie-Technologie. Dabei wird ggf. ein Cookie auf dem Endgerät des Nutzers gesetzt, über das die Akti­vi­täten nach­ver­folgt und beispiels­weise wieder­keh­rende Besuche erkannt werden können. Die IP-Adresse des Nutzers wird auto­ma­tisch gekürzt, damit ist ein Rück­schluss auf einzelne Personen nicht mehr möglich. Ausge­wertet werden unter anderem der unge­fähre geogra­fische Standort, Endgerät, Bild­schirm­auf­lösung, Browser sowie besuchte Seiten einschließlich der Verweildauer.

Soweit wir eine Einwil­ligung des Nutzers einholen, erfolgt die Verar­beitung von Daten auf der Rechts­grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a) DSGVO. Im Übrigen beruht sie auf Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. f) DSGVO. Unser berech­tigtes Interesse besteht in der Opti­mierung unserer Webseite, der Verbes­serung unserer Angebote und dem Online-Marketing.

Weitere Infor­ma­tionen zu den Nutzungs­be­din­gungen von Matomo und den
daten­schutz­recht­lichen Rege­lungen finden Sie unter: https://matomo.org/privacy/

11. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unter­nehmen als Rechts­grundlage für Verar­bei­tungs­vor­gänge, bei denen wir eine Einwil­ligung für einen bestimmten Verar­bei­tungs­zweck einholen. Ist die Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertrags­partei die betroffene Person ist, erfor­derlich, wie dies beispiels­weise bei Verar­bei­tungs­vor­gängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sons­tigen Leistung oder Gegen­leistung notwendig sind, so beruht die Verar­beitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verar­bei­tungs­vor­gänge die zur Durch­führung vorver­trag­licher Maßnahmen erfor­derlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leis­tungen. Unter­liegt unser Unter­nehmen einer recht­lichen Verpflichtung durch welche eine Verar­beitung von perso­nen­be­zo­genen Daten erfor­derlich wird, wie beispiels­weise zur Erfüllung steu­er­licher Pflichten, so basiert die Verar­beitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verar­beitung von perso­nen­be­zo­genen Daten erfor­derlich werden, um lebens­wichtige Inter­essen der betrof­fenen Person oder einer anderen natür­lichen Person zu schützen. Dies wäre beispiels­weise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Kran­ken­kas­sen­daten oder sonstige lebens­wichtige Infor­ma­tionen an einen Arzt, ein Kran­kenhaus oder sonstige Dritte weiter­ge­geben werden müssten. Dann würde die Verar­beitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verar­bei­tungs­vor­gänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechts­grundlage basieren Verar­bei­tungs­vor­gänge, die von keiner der vorge­nannten Rechts­grund­lagen erfasst werden, wenn die Verar­beitung zur Wahrung eines berech­tigten Inter­esses unseres Unter­nehmens oder eines Dritten erfor­derlich ist, sofern die Inter­essen, Grund­rechte und Grund­frei­heiten des Betrof­fenen nicht über­wiegen. Solche Verar­bei­tungs­vor­gänge sind uns insbe­sondere deshalb gestattet, weil sie durch den Euro­päi­schen Gesetz­geber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berech­tigtes Interesse anzu­nehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verant­wort­lichen ist (Erwä­gungs­grund 47 Satz 2 DS-GVO).

12. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verar­beitung perso­nen­be­zo­gener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berech­tigtes Interesse die Durch­führung unserer Geschäfts­tä­tigkeit zugunsten des Wohl­ergehens all unserer Mitar­beiter und unserer Anteilseigner.

13. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Spei­cherung von perso­nen­be­zo­genen Daten ist die jeweilige gesetz­liche Aufbe­wah­rungs­frist. Nach Ablauf der Frist werden die entspre­chenden Daten routi­ne­mäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertrags­er­füllung oder Vertrags­an­bahnung erfor­derlich sind.

14. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereit­stellung perso­nen­be­zo­gener Daten zum Teil gesetzlich vorge­schrieben ist (z.B. Steu­er­vor­schriften) oder sich auch aus vertrag­lichen Rege­lungen (z.B. Angaben zum Vertrags­partner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertrags­schluss erfor­derlich sein, dass eine betroffene Person uns perso­nen­be­zogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verar­beitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispiels­weise verpflichtet uns perso­nen­be­zogene Daten bereit­zu­stellen, wenn unser Unter­nehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nicht­be­reit­stellung der perso­nen­be­zo­genen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betrof­fenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereit­stellung perso­nen­be­zo­gener Daten durch den Betrof­fenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitar­beiter wenden. Unser Mitar­beiter klärt den Betrof­fenen einzel­fall­be­zogen darüber auf, ob die Bereit­stellung der perso­nen­be­zo­genen Daten gesetzlich oder vertraglich vorge­schrieben oder für den Vertrags­ab­schluss erfor­derlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die perso­nen­be­zo­genen Daten bereit­zu­stellen, und welche Folgen die Nicht­be­reit­stellung der perso­nen­be­zo­genen Daten hätte.

15. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verant­wor­tungs­be­wusstes Unter­nehmen verzichten wir auf eine auto­ma­tische Entschei­dungs­findung oder ein Profiling.

16. Abonnement unseres Newsletters

Auf der Inter­net­seite der Blattwerk Media GmbH wird den Benutzern die Möglichkeit einge­räumt, den News­letter unseres Unter­nehmens zu abon­nieren. Welche perso­nen­be­zo­genen Daten bei der Bestellung des News­letters an den für die Verar­beitung Verant­wort­lichen über­mittelt werden, ergibt sich aus der hierzu verwen­deten Eingabemaske.Die Blattwerk Media GmbH infor­miert ihre Kunden und Geschäfts­partner in regel­mä­ßigen Abständen im Wege eines News­letters über Angebote des Unter­nehmens. Der News­letter unseres Unter­nehmens kann von der betrof­fenen Person grund­sätzlich nur dann empfangen werden, wenn (1) die betroffene Person über eine gültige E‑Mail-Adresse verfügt und (2) die betroffene Person sich für den News­let­ter­versand regis­triert. An die von einer betrof­fenen Person erst­malig für den News­let­ter­versand einge­tragene E‑Mail-Adresse wird aus recht­lichen Gründen eine Bestä­ti­gungsmail im Double-Opt-In-Verfahren versendet. Diese Bestä­ti­gungsmail dient der Über­prüfung, ob der Inhaber der E‑Mail-Adresse als betroffene Person den Empfang des News­letters auto­ri­siert hat.Bei der Anmeldung zum News­letter spei­chern wir ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) vergebene IP-Adresse des von der betrof­fenen Person zum Zeit­punkt der Anmeldung verwen­deten Compu­ter­systems sowie das Datum und die Uhrzeit der Anmeldung. Die Erhebung dieser Daten ist erfor­derlich, um den(möglichen) Miss­brauch der E‑Mail-Adresse einer betrof­fenen Person zu einem späteren Zeit­punkt nach­voll­ziehen zu können und dient deshalb der recht­lichen Absi­cherung des für die Verar­beitung Verantwortlichen.Die im Rahmen einer Anmeldung zum News­letter erho­benen perso­nen­be­zo­genen Daten werden ausschließlich zum Versand unseres News­letters verwendet. Ferner könnten Abon­nenten des News­letters per E‑Mail infor­miert werden, sofern dies für den Betrieb des Newsletter-Dienstes oder eine dies­be­züg­liche Regis­trierung erfor­derlich ist, wie dies im Falle von Ände­rungen am News­let­ter­an­gebot oder bei der Verän­derung der tech­ni­schen Gege­ben­heiten der Fall sein könnte. Es erfolgt keine Weitergabe der im Rahmen des Newsletter-Dienstes erho­benen perso­nen­be­zo­genen Daten an Dritte. Das Abon­nement unseres News­letters kann durch die betroffene Person jederzeit gekündigt werden. Die Einwil­ligung in die Spei­cherung perso­nen­be­zo­gener Daten, die die betroffene Person uns für den News­let­ter­versand erteilt hat, kann jederzeit wider­rufen werden. Zum Zwecke des Widerrufs der Einwil­ligung findet sich in jedem News­letter ein entspre­chender Link. Ferner besteht die Möglichkeit, sich jederzeit auch direkt auf der Inter­net­seite des für die Verar­beitung Verant­wort­lichen vom News­let­ter­versand abzu­melden oder dies dem für die Verar­beitung Verant­wort­lichen auf andere Weise mitzuteilen.

17. Newsletter-Tracking

Die News­letter der Blattwerk Media GmbH enthalten soge­nannte Zähl­pixel. Ein Zähl­pixel ist eine Minia­tur­grafik, die in solche E‑Mails einge­bettet wird, welche im HTML-Format versendet werden, um eine Logdatei-Aufzeichnung und eine Logdatei-Analyse zu ermög­lichen. Dadurch kann eine statis­tische Auswertung des Erfolges oder Miss­erfolges von Online-Marketing-Kampagnen durch­ge­führt werden. Anhand des einge­bet­teten Zähl­pixels kann die Blattwerk Media GmbH erkennen, ob und wann eine E‑Mail von einer betrof­fenen Person geöffnet wurde und welche in der E‑Mail befind­lichen Links von der betrof­fenen Person aufge­rufen wurden.Solche über die in den News­lettern enthal­tenen Zähl­pixel erho­benen perso­nen­be­zo­genen Daten, werden von dem für die Verar­beitung Verant­wort­lichen gespei­chert und ausge­wertet, um den News­let­ter­versand zu opti­mieren und den Inhalt zukünf­tiger News­letter noch besser den Inter­essen der betrof­fenen Person anzu­passen. Diese perso­nen­be­zo­genen Daten werden nicht an Dritte weiter­ge­geben. Betroffene Personen sind jederzeit berechtigt, die dies­be­züg­liche geson­derte, über das Double-Opt-In-Verfahren abge­gebene Einwil­li­gungs­er­klärung zu wider­rufen. Nach einem Widerruf werden diese perso­nen­be­zo­genen Daten von dem für die Verar­beitung Verant­wort­lichen gelöscht. Eine Abmeldung vom Erhalt des News­letters deutet die Blattwerk Media OHG auto­ma­tisch als Widerruf.

18. Freshdesk 

Wir nutzen auf unserer Webseite zur Bear­beitung von Kunden­an­fragen das Tool Freshdesk. Anbieter ist die Freshdesk Inc., 2950 S. Delaware Street, San Mateo CA 94403, USA. 

Freshdesk unter­stützt uns mit Hilfe von Cookies bei der Bear­beitung von Kunden­an­fragen. Die durch Freshdesk aufge­zeich­neten Infor­ma­tionen werden auf verschie­denen Servern verar­beitet, die sich zum Teil in den USA befinden. Daten­ver­ar­bei­tungen können daher außerhalb der Euro­päi­schen Union erfolgen. Wir haben keinen Einfluss auf den Umfang und die weitere Verwendung der Daten durch Freshdesk und infor­mieren Sie daher entspre­chend unseres Kenntnisstandes: 

Durch die Einbindung der oben genannten Cookies erhält Freshdesk Infor­ma­tionen über Ihren Browser, Ihre Hard- und Software, Ihren Internet-Service-Provider sowie Ihre IP-Adresse, die auch in die USA über­mittelt werden können. Freshdesk nutzt diese Infor­ma­tionen, um uns die oben beschrie­benen Dienste anzubieten. 

Weitere Infor­ma­tionen über den Daten­schutz bei Freshdesk erhalten Sie unter:  https://www.freshworks.com/de/datenschutz/ 

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Freshdesk weiter­ge­geben werden, können Sie über Ihre Browser-Einstellungen das Setzen eines Cookies ablehnen. 

Freshworks verfügt über eine Zerti­fi­zierung nach dem „EU-US-Privacy-Shield“. Der „Privacy-Shield“ ist ein Über­ein­kommen zwischen der Euro­päi­schen Union (EU) und den USA, das die Einhaltung euro­päi­scher Daten­schutz­stan­dards in den USA gewähr­leisten soll. 

Diese Daten­schutz­er­klärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesell­schaft für Daten­schutz OHG, die als Externer Daten­schutz­be­auf­tragter Ober­pfalz tätig ist, in Koope­ration mit dem Anwalt für Daten­schutz Christian Solmecke erstellt.

Aurora’s Weihnachtsbäckerei

Aurora ist eine Qualitätsmarke für hochwertige Mehle und Backmischungen. Blattwerk Media wurde beauftragt, mit einer geeigneten Kampagne Bekanntheit und Sympathie der Marke bei Kindern im Kindergartenalter und ihren Eltern zu steigern.

Kinder lieben es, zu backen. Die heimische „Weihnachtsbäckerei“ ist sowohl in Familien als auch im Kindergarten fester Programmpunkt in der Adventszeit.

Mit der Konzeption einer „Mitmach-Backaktion“ der Marke „Aurora mit dem Sonnenstern“ machten wir die Produkte und die Kompetenz der Marke zum Star des gemeinsamen Backens im Kindergarten. Über ein pädagogisch wertvolles Malheft mit Tipps zum Backen zu Hause sollten zudem die Eltern erreicht werden. Als kindgerechte Identifikationsfigur der Aktion diente der von uns entwickelte „Benni der Bäckerjunge“.

Zur Auswertung wurde ein detaillierter Fragebogen mit Gewinnspiel an die Kindergartenleitung entwickelt und die Einrichtungen wurden gebeten, Fotos, Basteleien oder gemalte Bildern der Aktion einzusenden.

Zum 1. Advent wurden 1.000 Kindergärten aus dem bundesweiten Sponsoring-Pool von Blattwerk Media mit hochwertigen Weihnachts-Backpaketen beliefert. Jede Geschenkbox enthielt:

  • 1 persönliches Anschreiben/Fragebogen an die Kita-Leitung
  • 2 Kinder-Backbücher
  • 4 kg Mehl verschiedener Sorten
  • 1 kg normaler Zucker
  • 2 kg Puderzucker
  • Speisefarbe, bunte Streusel und Kuchenglasur
  • Malhefte für alle Kinder

Bis zum Einsendeschluss nahmen 44,3% der belieferten Kindergärten mit der Rücksendung ihrer Fragebögen am Gewinnspiel teil. Außerdem bedankten sich die meisten Kindergärten mit der Zusendung von gemalten Bildern, Fotoalben von der Backaktion, u.v.a.m.

Neben den Gewinnern der Hauptpreise erhielten alle Teilnehmer ein Überraschungs­paket mit Backzutaten und Backutensilien von Aurora.

Die Auswertung der Befragung ergab eine sensationell gute Global­zufriedenheit. 99,8% der Antworten waren „sehr zufrieden“ oder „zufrieden“.  98,4% aller Kindergärten würden diese Aktion gerne wiederholen und die Kampagne wurde von Aurora insgesamt als großartiger Erfolg gewertet.

Zudem wurde die Zufriedenheit mit den Paket­bestand­teilen, den Lern­themen rund um Korn, Mehl und Backen sowie Fragen zur Marken­bekanntheit von Aurora und seinen Produkten erhoben.  

Panini Stickeralben Dinosaurier

Kinder lieben Sammelalben. Panini entwickelt als größter Anbieter – neben Fußball- und Sportsammelheften – auch immer wieder Hefte und Sammelaufkleber für Kinder, die ein spezielles Thema behandeln. Für ein Heft und die Stickeredition über Dinosaurier wurde Blattwerk Media mit der Entwicklung einer reichweitenstarken und zielgenauen Samplingkampagne beauftragt.

Freizeitparks sind Publikumsmagneten für Familien mit Kindern und viele von ihnen widmen sich dem Thema Dinosaurier, einige haben sich sogar als Dino-Parks ganz auf die Präsentation der Urzeitwesen fokussiert. Blattwerk-Media gelang es, sechs der wichtigsten Parks mit Saurier-Themen zur Teilnahme an einer Samplingaktion zu gewinnen, in deren Rahmen 10.000 Sammelalben und 21.000 Stickertüten als „Startersets“ kostenlos an die kleinen Besucher verteilt wurden.

Im Vorfeld wurden die Parks individuell nach ihrem Interesse an der Aktion und nach den Möglichkeiten der Umsetzung befragt. Für jeden der sechs teilnehmenden Parks wurde individuell vereinbart, wann welche Mengen von Heften und Stickern angeliefert werden, wo und von wem die Samples verteilt werden sollten. Da einige Parks über geringe Lademöglichkeiten verfügten, wurden mehrere Anlieferungstermine vereinbart.

In der Regel wurden die Stickerhefte im Eingangs- und Shopbereich der Parks von den Parkmitarbeitern an die Kinder verschenkt. Die Aktion wurde in jedem Park fotografisch und durch Befragung der Mitarbeiter dokumentiert und ausgewertet.

Die Aktion wurde von allen teilnehmenden Parks ausschließlich positiv bewertet. Die Mitarbeiter berichteten, dass ihnen die Hefte förmlich aus den Händen gerissen und die ersten Sticker sofort vor Ort begeistert eingeklebt wurden. Auch in vielen Fotos und O-Tönen der abschließenden Dokumentation zeigt sich, dass die Aktion rundum begeistert aufgenommen wurde.

Panini Trading Cards

Der Sammelkarten-Anbieter Panini legt zu größeren Sportereignissen Tradingcards auf, die von Kindern und Jugendlichen mit Begeisterung gesammelt und getauscht werden. Um eine Edition der Adrenalin XL Tradingcards in der Zielgruppe der fußballaffinen Kinder und Jugendlichen zu promoten, wurde Blattwerk Media mit einer Samplingkampagne an Fußballvereine beauftragt.

Blattwerk Media entwickelte ein ansprechend gestaltetes Mailing, das zusammen mit einem Set von 32 Tüten mit Tradingcards zum Versand an Fußballvereine in ganz Deutschland versandt werden konnte. Im Mailing wurden die Empfänger (Vorstände und Jugendtrainer) aufgefordert, die Kartensets an interessierte Kinder und Jugendliche im Verein zu verteilen. Um die Aufmerksamkeit und Verteilbereitschaft zu erhöhen, organisierte Blattwerk Media ein begleitendes Gewinnspiel, bei dem Vereine für bis zu 30 ihrer jungen Mitglieder einen kompletten Trainingstag mit der "Fußballfabrik" von Ingo Anderbrügge gewinnen konnten – im Wert von 2.000 €.

Blattwerk recherchierte die Adressen von 18.500 Fußballvereinen mit Kinder- und Jugendabteilungen in ganz Deutschland, gestaltete und produzierte das fußballaffine Mailing und organisierte den Gewinn mit dem Anbieter "Fußballfabrik" als erlebnisreichen Trainingstag. Der Versand des Mailings der Tradingcardsamples erfolgte kostengünstig über das Produkt "Dialogpost" der Deutschen Post.

Schon die rege Teilnahme am Gewinnspiel belegte die Aufmerksamkeit und das große Interesse der Empfänger. Überdies erreichten uns viele Danksagungen und positive Rückmeldungen der Vereine, von denen viele gezielt um weitere Tradingcard-Pakete baten, um alle Kinder und Jugendlichen im Verein bedenken zu können. Alle Nachbestellungen wurden erfüllt und boten Panini eine weitere Möglichkeit des positiven Kontakts zu dieser wichtigen Zielgruppe.

Ernsting’s family Startersets

Unter anderem mit seinem breiten Sortiment an Kinderbekleidung wendet sich der Einzelhändler Ernsting's family schwerpunktmäßig an die Zielgruppe der Familien mit kleinen Kindern. Um die Eröffnung neuer Filialen aufmerksamkeitsstark zu bewerben, wurde Blattwerk Media Mit der Entwicklung einer Kampagne beauftragt, die begleitend zur Neueröffnung an Kindergärten im jeweiligen Einzugsgebiet durchgeführt werden kann.

Als langfristig und nach Bedarf einsetzbares zentrales Werbemittel entwickelte Blattwerk Media hochwertige und pädagogisch wertvolle Ernsting's family Malhefte für Kinder im KiTa-Alter. Neben unterhaltsamen Lern- und Malaufgaben enthielt jedes Heft auch einen Gutschein für eine hochwertige Frühstücksbox, die von Eltern und Kindern in der nächstgelegenen Filiale von Ernsting's family abgeholt werden konnte. Auf diesem Wege sollten die Familien animiert werden, die neue Filiale und das Sortiment zwanglos und ohne Kaufverpflichtung kennen zu lernen.

Im Verlauf von 2 Jahren wurde die Aktion begleitend zu 90 Filialeröffnungen an insgesamt 1.800 im jeweiligen Einzugsgebiet gelegenen KiTas durchgeführt. Neben den Malheften für die Kinder erhielten die KiTas auch Topolino-Memories, ein Türplakat, eine Großpackungen "Ernsting's family Luftballons" als Dankeschön fürs Mitmachen sowie aktuelle Angebotsflyer von Ernsting's family zur Auslage im Infobereich der Eltern.

Ernsting's family erfreute sich pro Filialeröffnung über durchschnittlich 200 Familien, die mit dem Gutschein eine Frühstücksbox abholten und sich im neuen Laden umsahen: eine Responsequote von 15%, die vergleichbare Werte von Gutscheinaktionen über Medien oder Briefkastenwerbung um ein Vielfaches übertraf. 

ABC der Kinderfüße

Seit vielen Jahrzehnten ist die Marke elefanten ein führender Hersteller von Kinder­schuhen. Dabei sind die große Kompetenz und das Engagement der Marke für gesunde Kinderfüße ein Allein­stellungs­merkmal. Diese Kompetenz und die Marken­bekanntheit bei Pädagogen, Eltern und Kindern sollten mit der Entwicklung von lehrreichem und unterhalt­samen pädagogischen Material für eine Kampagne in Kinder­gärten gestärkt und nachhaltig unter­mauert werden.

Zentrales Element der Kampagne war der langlebige 24-seitige Ring-Ordner „Das ABC der Kinderfüße“ mit altersgerecht und pädagogisch aufbereiteten Vorlagen zu Themen rund um den gesunden Kinderfuß.

Die Erzieher/innen erhielten darin vielfältige spielerische Anregun­gen zur Nutzung im KiTa-Lernalltag. Neben praxisnahen Inhalten aus den Bereichen „Der kleine Kinderfuß“, „Kinderfüße in Bewegung“ und „Rund um den Schuh“ wurde auch ein Lern­plakat zum Schleifebinden für den Aushang in der Kita entwickelt.

Neben Plakat und Ordner fanden sich weitere dauerhaft nutzbare Gegenstände, wie ein Holzschuh zum Schleife üben oder Fußmess­­schalen in der Geschenk­box. elefanten-Magazine und Info­material für die Eltern rundeten das Paket ab.

Ein detaillierter Fragebogen mit Gewinn­spiel erhob die Erfahrungen und Zufrie­denheit der KiTa-Leitung mit der Aktion.  Darüber hinaus wurden die Einrich­tungen gebeten, mit Fotos und Kollagen die „kreativen Kinderfüße“ in Aktion festzuhalten und einzusenden.

Die Kampagne wurde an 1.000 KiTas aus dem bundesweiten Sponsoring-Pool von Blattwerk Media durchgeführt. Das Geschenkpaket enthielt für jede Einrichtung:

Persönliches Anschreiben/Fragebogen an die KiTa-Leitung

1 Kindergarten-Ordner „Das ABC der Kinderfüße“

1 Holzschuh zum Schleifebinden

3 Bewegungs-CDs

3 Fußmessschalen

65 elefanten-Magazine

65 Sortimentsflyer

65 Innovationsflyer

Bis zum Einsendeschluss nahmen 24,2% der belieferten Kitas mit der Rücksendung ihrer Fragebögen am Gewinnspiel teil. Darüber hinaus wurden viele schöne Bilder und Kollagen von „kreativen Kinderfüßen“ als Dankeschön eingesendet.

94,1% aller antwortenden KiTas waren sehr zufrieden bis zufrieden. 75% der Kitas wünschen sich eine Erweiterung des Kita-Ordners und würden sich über ein weiteres Geschenkpaket von Deichmann’s „elefanten“ sehr freuen.

Ein voller Erfolg für die Marke, die mit den weiteren detaillierten Auswertungen und Meinungen zur Aktion viele wertvolle Hinweise für das künftige Marketing erhielt

LEGO Bausteine
zum Sprachenlernen

LEGO – mit den Marken LEGO und DUPLO – gehört zu den elementaren Spielzeugen jeder Kindheit in Deutschland und legt damit einen hohen Maßstab an Qualität und pädagogischen Wert beim Erwerb von motorischen und anderen Fähigkeiten an. Seit vielen Jahren macht sich LEGO für Kinder stark und hat sich die spielerische Förderung der kindlichen Entwicklung zum Ziel gesetzt. Da mit steigender Anzahl an Kindergartenkindern mit Migrationshintergrund in Deutschland auch der Bedarf an Sprachförderung wächst, wurde Blattwerk Media beauftragt, eine pädagogisch fundierte Sampling-Kampagne speziell für Kinder mit Migrationshintergrund in KiTas zu konzipieren.

Für Kinder mit Migrationshintergrund steht in der KiTa das Thema Spracherwerb im Mittelpunkt – gerade weil in den Familien häufig nur die Muttersprache gesprochen wird und die Kinder nur bedingt mit der deutschen Sprache aufwachsen. Blattwerk Media entwickelte in Zusammenarbeit mit pädagogischen Fachkräften und KiTa-Leitungen ein spielerisches Sprachenlernbuch „Bausteine zum Sprachenlernen“, in dem erste Wörter und Wendungen – illustriert durch DUPLO Figuren – in deutsch und den häufigsten Muttersprachen – erklärt werden. Es dient als Hilfestellung für Eltern und als Anregungen zum gemeinsamen Erzählen und Sprachenlernen und unterstützt damit die Integration und verbessert die Ausgangssituation in der Grundschule. 

Parallel zur Produktion des Buches „Bausteine zum Sprachenlernen“ wurden im Blattwerk Media-Sponsoringpool 1.000 KiTas identifiziert, in denen der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund mindestens 20% oder mehr beträgt. Das Buch wurde so konzipiert, dass es sowohl in der KiTa aber besonders auch zuhause von Eltern und Kindern gemeinsam genutzt werden kann, um erste Worte in deutsch zu erlernen und in der Muttersprache zu festigen. Eine willkommene Hilfestellung für Pädagogen und Eltern. Zusammen mit den Büchern für jedes Kind wurde jedem KiTa-Geschenkpaket ein LEGO Zahlenlernspiel für den Einsatz in der KiTa beigefügt. Außerdem enthielt es Fragebögen für die KiTa-Leitung sowie für die Eltern.

Die anschießende Befragung der KiTas ergab eine überwältigend positive Resonanz, die sich nicht nur in den Ergebnissen der strukturierten Befragung, sondern auch in aktiven Danksagungen vieler KiTas zeigte. Die anvisierte Zielgruppe wurde genauestens erreicht – der durchschnittliche Migrationsanteil in den teilnehmenden KiTas lag bei über 50%. Die Auswertung der KiTa-Fragebögen ergab wichtige Erkenntnisse zum Einsatz für LEGO. Die Rücksendung der Elternfragebögen wurde mit einer kostenlosen DUPLO Figur belohnt, was zu einer Responsequote von über 25% führte und LEGO auch hier wichtige Erkenntnisse lieferte, die selbstverständlich dem Kunden vorbehalten bleiben.

Aurora’s Bennie, der Bäckerjunge

Kinder backen gern und bilden dabei auch früh Kenntnisse und Vorlieben bezüglich der dabei benötigten Zutaten aus. Im Vorfeld einer Samplingkampagne anlässlich der Weihnachtsbäckerei in KiTas wurde Blattwerk von der Marke Aurora beauftragt, einen geeigneten Weg zu entwickeln, die Marke und ihre Qualitäten kindgerecht zu kommunizieren.

Neben dem Sampling mit Mehlen und Backzutaten für die Weihnachtsbäckerei in KiTas entwickelte Blattwerk Media die Sympathiefigur „Bennie, der Bäckerjunge“ als zentrales Element einer kindgerechten Kommunikation, die Kinder und Eltern gleichermaßen anspricht und künftig in vielen Kommunikationskanälen zum Einsatz kommen kann.

In einem spielerischen Rezept- und Malheft, das jedes Kind zur Samplingaktion der Weihnachtsbäckerei erhielt, erklärt „Bennie, der Bäckerjunge“ in kindgerechter Art vieles über Mehl, das Backen, das Kleckern, Kneten und Naschen, macht Rezeptvorschläge, regt zum Backen in der Familie an und lädt zum Ausmalen der Bilder ein.

Mit „Bennie, der Bäckerjunge“ wurde ein sympathischer und kindgerechter Markenbotschafter entwickelt, der die Weihnachtsbäckerei mit Aurora durch spielerische und kreative Momente bereichert und den Aurora auch für künftige Aktionen in der Zielgruppe von Kindern und Familien vielfältig einsetzen kann. Durch seinen fortgesetzten Einsatz verleiht er der Marke Aurora eine besondere Kompetenz für Familien und Kinderthemen.

Hochland Käse-
Sampling gekühlt

Die Käserei Hochland bietet ein breites Sortiment von Schnittkäse, darunter auch viele Sorten, die sich besonderes an die Zielgruppe der Kinder wenden. Mit einem Sampling verschiedener Sorten unter Einhaltung der Kühlkette in 750 Kindergärten und einer begleitenden Media-Kampagne, sollten Bekanntheit und Sympathie von Hochland gesteigert und Informationen zum Produkterlebnis und Geschmack erhoben werden.

Schon das pure Verteilen von kostenlosen Käsepaketen an 750 Kindergärten stellte eine logistische Herausforderung dar, denn es war sicherzustellen, dass bei Produktion, Verpackung, Versand und Annahme die Kühlkette durchgehend einge­hal­ten wurde und die teilneh­menden KiTas ausreichende Kühl­mög­lichkeiten besaßen. Um die Beschäftigung der Kinder und Eltern mit der Marke Hochland anzuregen, konzipierte Blattwerk Media zudem ein Malheft mit Themen rund um den Bauernhof und die Käseproduktion, sowie Postkarten, die von den Kindern mit nach Hause genommen wurden.

Außerdem wurde eine Fragebogen an die KiTa-Leitungen mit Abfrage von Globalzufriedenheit, Resonanz und Reaktion von Kindern sowie Eltern, Bekanntheitsgrad „Bauernhof“, Verbrauch weiterer leicht verderblicher Lebensmittel, Anregungen, Lob und Kritik. entwickelt.

In einer Vorabfrage wurden im Blattwerk Media Sponsoringpool 750 KiTas identifiziert, die Interesse an der Aktion hatten und über die nötigen Kühl­ein­richtungen verfügten. Vor der Anlieferung der Käse­produkte wurden alle nötigen Versand­bestandteile, inklusive Thermo­behältern und Kühlakkus, beim Versand­dienstleister angeliefert und vorbereitet. Nach der Anlieferung der Käse­produkte konnten die konfektio­nierten Pakete unter Einhaltung der Kühl­kette innerhalb 24 Stunden an alle KiTas ausgeliefert werden.

In der abschließenden Befragung äußerten sich 98% der teilnehmenden KiTas mit der Samplingaktion zufrieden, 61% sogar äußerst zufrieden. Die einzelnen Bestandteile (Käsesorten, Malhefte, Postkarten) wurden mit Schulnoten zwischen 1 und 2 bewertet. Außerdem ergab die Befragung viele wertvolle Hinweise zum Lebensmittelverbrauch in der KiTa-Verpflegung. Aus den Kommentaren wurde auch ersichtlich: Viele Kinder baten anschließend ihre Eltern, den probierten Käse zu kaufen und Eltern erkundigten sich bei der KiTa-Leitung nach Einkaufsquellen.

Meyer Menü
Vereinsmailing

Unter dem Slogan „Meyer liefert lecker“ hat sich das Unternehmen Meyer Menü auf das Catering von Festen und Großveranstaltungen mit gesunden, frisch gekochten Speisen spezialisiert. Blattwerk Media wurde beauftragt, die Zielgruppe der Sportvereine mit Kinder- und Jugendmannschaften als neue Kundengruppe zu erschließen.

In einer vorangehenden Befragung von Sportvereinen identifizierte Blattwerk Media die in vielen Vereinen zur Ferienzeit stattfindenden Sportcamps für Kinder und Jugendmannschaften als idealen Anlass, Meyer Menü als Essenslieferant für das tägliche Mittagessen anzubieten. Gemeinsam mit dem Caterer wurden bezahlbare und kindgerechte Menüvorschläge und gestaffelte Paketangebote entwickelt, die entweder nur das Essen oder zusätzlich auch die Lieferung von Besteck und Geschirr zum günstigen Festpreis enthielten.

Im Vorfeld der Aktion wurden Mailings an Vereine entwickelt und nach einer ausgiebigen Adressrecherche an die zuständigen Personen im Verein versandt. Hierbei wurde das belieferbare Einzugsgebiet berücksichtigt. Mit Verweis auf die kommenden Jugendcamps wurde das Angebot frisch gekochter Mittagsverpflegung zu günstigen Preisen in sportaffiner Gestaltung und Sprache an die entsprechenden Sportvereine versandt.

Im Aktionszeitraum bestellten viele Sportvereine das Angebot von Meyer Menüfür Jugendcamps und Ferienfreizeiten. Dabei wurden vom Personal des Caterers sehr zur Freude aller Kinder, Jugendlichen und Trainer frisch gekochte Mittagessen ausgegeben. Die Resonanz auf die kindgerechten Mahlzeiten war einhellig positiv. Die Bekanntheit und Sympathie für Meyer Menü in der Zielgruppe konnte erheblich gesteigert werden. Viele Vereine äußersten sich sehr zufrieden und kündigten bereits die Buchung des Service für künftige Veranstaltungen an.

Edding's
kleine Malschule

Begleitend zur Produkteinführung und TV-Kampagne der neuen Kindermarke von edding, den FUNTASTICS, war eine Sampling-Kampagne in der Zielgruppe der Grundschüler von 6 bis 7 Jahren und ihren Eltern zu entwickeln. Außerdem sollten Lehrer durch nützliche Medien für die Marke gewonnen und animiert werden, die FUNTASTICS im Unterricht einzusetzen.

In Anlehnung an den Lehrplan Kunst für die 1. und 2. Klasse der Grundschule konzipierte Blattwerk Media das DIN A5 Schulheft „Die kleine Malschule“ mit den 6 Kernthemen Farben, Formen, Gefühle, Ausmalen, Künstler und Fantasie. Die einzelnen Kapitel und Aufgaben wurden in Kooperation mit Kunstlehrern der Sekundarstufe 1 entwickelt. Jedes Schulkind sollte neben mindestens einem edding FUNTASTICS Fasermaler auch ein Heft „Die kleine Malschule“ erhalten. Abgerundet wurde das Lernkonzept mit einem dazugehörigen DIN A1 Lehrplakat für den Klassenraum sowie Urkunden für alle Schüler, die nach erfolgreichem Abschlusquiz vom Lehrer überreicht wurden.

„Die kleine Malschule“ konnte außerdem als Give-Away am PoS bei Handelsaktionen dienen.

Unterteilt in 2 Flights – parallel zur TV-Schaltung und in der Vorweihnachtszeit – wurden insgesamt 1.700 Grundschulen mit 4.250 ersten Klassen aus dem Sponsoring-Pool von Blattwerk Media erreicht.

Begleitet von einem persönlichen Anschreiben an die Schulleitung wurden die Geschenkpakete mit Materialien für alle Erstklässler versendet. In jedem Klassenpakt befanden sich:

  • 25 Hefte „Die kleine Malschule“
  • 25 Urkunden
  • 1 Lehrplakat
  • 2 Stiftesets edding FUNTASTICS mit je 12 Stiften
  • 1 Lehreranschreiben mit Fragebogen und Klassengewinnspiel

Jedem Klassenset lag ein Aktionsfragebogen bei, in dem die Zufriedenheit, Bekanntheit, Resonanz der Eltern, der Lehrer und der Kinder erhoben wurden.

99% der 333 antwortenden Schulen waren mit der Aktion „äußerst zufrieden“ oder „sehr zufrieden“. 92,8% bewerteten „Die kleine Malschule“ als „sehr gut“ bis „gut“. Mit den detaillierten Auswertungen zur Zufriedenheit und Resonanz von Eltern, Lehrern und Kindern erhielt der Kunde edding wertvolle und detaillierte Daten für künftige Kampagnen und Produktentwicklungen.

Die Kampagne wurde noch im selben Jahr auf Belgien adaptiert und auch in Deutschland fortgesetzt.

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Edding’s
kleine Malschule

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Aurora’s Weihnachtsbäckerei

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